Einer Quelle nach hätte das Gericht keine Kenntnis vom Songtext gehabt. Eine andere sagt, er wäre zur Abnahme vorgelegen. Um dieses Lied geht es: „Anhörung“ (Video/Text) des Rapper KC Rebell. Der im Video wegen schweren Raubs vorbestrafte Angeklagte wird vom Richter belehrt und sagt aus! Frauen („Meine Ex ist ‘ne Fotze“), Homosexuelle („Ich nehme kein Hintereingang, wenn es auch vorne geht“) und schließlich die Justiz („Fick den Richter“) werden beleidigt.
KC Rebell bzw. die Produzenten haben es irgendwie geschafft, eine Genehmigung für den Dreh zu bekommen. Und da fragt man sich: Wenn man davon ausgeht, dass der Text dem Gericht tatsächlich unbekannt war, warum wurde er genehmigt? Die Gerichte üben bei der Erteilung solcher Genehmigungen ihr Hausrecht aus, und haben einen bestimmten Spielraum.
Gegenüber der Bild zeigte FDP-Sprecher Dirk Wedel sich entsetzt: „Es muss sichergestellt werden, dass sich das nicht wiederholt“. Auch NRW-Justizminister Thomas Kutschaty fordert mehr Kontrolle, auf jeden Fall die vorherige Kenntnisnahme des Drehbuchs oder Skriptes.
Schön und gut. Aber hatten wir nicht schon mal dieses Thema? Vor fast drei Jahren kam das OLG Köln mit einem ähnlichen Problem in die Schlagzeilen. Der Rapper Xatar hatte 2007 ebenfalls eine Genehmigung für Dreharbeiten im OLG zu seinem Lied „§ 31“ bekommen (Video), das sich um den Aufklärungsgehilfen im BtMG handelt. „(…) für Anwalt und Richter ich hab nichts zu berichten, denn nur Gott kann mich richten“, heisst es dort unter anderem.
Fehler wiederholen sich. In Gerichtsälen werden doch nicht ständig Videos gedreht, so dass man vielleicht ein Auge zudrücken könnte, und die Fehleinschätzung einfach einräumt. Gerade weil man mit solchen Genehmigungen sehr sparsam umgeht, sollte man besonders vorsichtig sein, und sich zumindest den Inhalt des in Betracht kommenden Videos zeigen lassen. Natürlich kann man auch nicht immer die ganze Tragweite eines Liedes nur aus dessen Text entnehmen, so dass eine regelmäßige Kontrolle der Dreharbeiten vor Ort auch wünschenswert wäre. Allerdings ist die Aussage, das Gericht hätte keine Kenntnis von dem Drehbuch gehabt, nur der Ausdruck eines grob fahrlässigen Verhaltens.