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Menschenrechte in Russland

25 Apr

Vortrag: Die aktuelle Rechtsentwicklung in Russland, Vortrag von Dr. Anton Burkov, Universität Jekaterinburg

Do., 02. Mai 2013, 19.00 Uhr im Lew Kopelew Forum, Neumarkt 18a, Köln

Einführung: Prof. Dr. Caroline von Gall, Institut für Ostrecht der Universität zu Köln
Moderation: Maria Birger, Lew Kopelew Forum-Beirat

Dr. Anton Burkov, Jg. 1976, ist Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Menschenrechte. Er hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Fälle gegen Russland vertreten und streitet gegenwärtig vor dem russischen Verfassungsgericht über das Wahlgesetz. 1999 absolvierte er die Staatliche Juristische Hochschule im Ural, 2002 war er Stipendiat an der Columbia University, USA; 2004 an der University of Essex, UK. Promoviert hat er 2005 an der Staatlichen Universität in Tumen/Russland und 2009 an der Universität Cambridge. Heute ist er Leiter des Instituts für Europäisches und Vergleichendes Recht an der Geisteswissenschaftlichen Universität in Jekaterinburg, Direktor des Menschenrechtsprogramms „I’ve Got Rights“, Leiter des Russlandbüros von Management Systems International Inc. USA und juristischer Berater der NGO „Sutajnik“/Jekaterinburg. Dr. Burkov ist Autor von zahlreichen Artikeln und Büchern zum europäischen und russischen Menschenrechtsschutz.

Veranstaltung in russischer Sprache mit der Übersetzung von Nadja Simon

Professor Claus Kreß zur Neugründung des Institute for International Peace and Security Law

21 Mai
Nachdem Professor Claus Kreß auch auf Bitten vieler Studenten einen Ruf auf den prestigeträchtigen Direktorenposten eines neuen Max-Planck-Instituts in Luxemburg abgelehnt hat (s. den Brief an die Kölner Studenten vom 28.03), wurde am 26. April das Institute for International Peace and Security Law gegründet. Hierzu beantwortet Professor Kreß uns einige Fragen.

Claus Kreß

1. Wie wird sich die Neugründung des Instituts auf die Forschung zu diesem Gebiet auswirken?

Auch im 21. Jahrhundert bleibt es die zentrale Herausforderung des Völkerrechts, seinen Beitrag zur Sicherung des Weltfriedens zu leisten. In dem neuen Kölner Institut möchten wir die völkerrechtliche Forschung ganz auf dieses große Thema konzentrieren.

Dabei geht es zunächst einmal um die genaue Bestimmung des völkerrechtlichen Verbots der Anwendung militärischer Gewalt und dessen Grenzen. In Anknüpfung an die Tradition lässt sich dieser Teilbereich unseres Forschungsfeldes als Ius contra Bellum bezeichnen. In diesem Kontext wirft etwa der Militäreinsatz in Libyen im vergangenen Jahr eine ganze Reihe von zum Teil grundsätzlichen friedenssicherungsrechtlichen Fragen auf, die verbreitet im Zusammenhang mit dem Konzept der internationalen Schutzverantwortung bei schwersten Menschenrechtsverletzungen diskutiert werden. Auch die Auseinandersetzung um das iranische Atomprogramm, um nur einen weiteren aktuellen Konflikt zu nennen, fordert friedenssicherungsrechtliche Antworten.

Auch bei dem Völkerrecht der bewaffneten Konflikte (in Anknüpfung an die Tradition wird häufig noch vom Ius in Bello gesprochen) geht es neben dem humanitär motivierten Schutz der von den Feindseligkeiten betroffenen Menschen letztlich um Friedenssicherung. Denn eine ungezügelte Kriegführung belastet – wie bereits Immanuel Kant bemerkt hat – den nachfolgenden Friedensschluss typischerweise mit einer schweren Hypothek. Bei der Durchdringung der Rechtsfragen des Konfliktsvölkerrechts stößt man rasch auf zahlreiche ungelöste Grundlagenfragen, die auch in der Moralphilosophie intensiv diskutiert werden. Nehmen Sie etwa die nähere Bestimmung des Maßstabs der Verhältnismäßigkeit ziviler Begleitschäden bei militärischen Angriffen oder die Einordnung von Zivilisten, die militärische Ziele gegenüber dem Gegner abschirmen. Zahlreiche (nicht immer neue) Rechtsfragen sind mit der transnationalen bewaffneten Auseinandersetzung der USA mit der Terrororganisation bzw. dem Terrornetzwerk Al Quaida in das Blickfeld sowohl der Staatengemeinschaft als auch der Völkerrechtswissenschaft gerückt. Die Tötung Osama Bin Ladens verdeutlicht viele dieser Probleme, die verbreitet unter dem Stichwort der asymmetrischen Kriegführung diskutiert werden, wie unter einem Brennglas. Neue Technologien fordern das Ius in Bello immer wieder neu heraus, so gegenwärtig im Bereich der cyber warfare.

Während das Ius contra Bellum und das Ius in Bello die traditionellen Pfeiler unseres Forschungsfeldes markieren, wird seit kurzem unter dem Stichwort Ius post Bellum eine spannende Diskussion über die Frage geführt, ob sich im Zusammenhang mit Friedensschluss und „Konfliktnachsorge“ Prinzipien und Regeln ausmachen lassen, die sich zu einem eigenständigen dritten Pfeiler des Friedenssicherungsrechts zusammenfügen lassen. Zu dieser Frage wird mein Leidener Kollege Carsten Stahn demnächst eine internationale Fachtagung abhalten, auf der wir das neue Werk des amerikanischen Philosophen Larry MayAfter War Ends“ diskutieren werden.

Zu den Instrumenten, die typischerweise nach dem Ende eines bewaffneten Konflikts zum Einsatz kommen, gehört seit etwa zwanzig Jahren auch die Internationale Strafgerichtsbarkeit. Das neue Institut wird sich auch der weiteren normativen Vermessung dieser neuen völkerstrafrechtlichen Landschaft und der Erörterung der Frage annehmen, welchen Beitrag das in der Entwicklung begriffene Mehrebenensystem der Völkerstrafverfolgung zur Sicherung des Weltfriedens leisten kann.

Mit dem Institute for International Peace and Security Law soll die friedenssicherungsrechtliche Forschung durch zahlreiche Einzelstudien im gesamten soeben näher skizzierten Friedenssicherungsrecht vorangebracht werden. Wir wollen von diesem Institut aus aber auch mit den interessantesten Kolleginnen und Kollegen im In- und Ausland in größeren Forschungsprojekten zusammenarbeiten und dabei auch das interdisziplinäre Gespräch mit der Moralphilosophie, der Politikwissenschaft und der Wissenschaft von der Geschichte der internationalen Beziehungen suchen. Das Vorhaben meines Kollegen Carsten Stahn zum Ius post Bellum habe ich bereits erwähnt. Ein großes, von Köln und New York aus betriebenes, internationales Forschungsprojekt widmet sich etwa dem neuen Völkerstraftatbestand der Aggression, nachdem die Staaten hier im Jahre 2010 zu einem historisch zu nennenden Kompromiss gefunden haben.

Gerade an der Kölner Fakultät entspricht es schließlich einer guten Übung, bei der rechtswissenschaftlichen Forschung einen engen Kontakt zur Praxis zu wahren – mit reichem Gewinn für beide Seiten. Dementsprechend möchte ich im Rahmen des Instituts die engen Verbindungen zu zahlreichen Institutionen der nationalen und internationalen Praxis des Friedenssicherungsrechts weiter pflegen, die während meiner bisherigen Kölner Zeit und meiner vorherigen Tätigkeit im Bundesministerium der Justiz entstanden sind.

2. Ergeben sich hieraus auch Vorteile für die Studierenden an unserer Fakultät?

Die Vielfalt der völkerrechtlichen Lehrveranstaltungen an unserer Fakultät war dank der besonders großen Zahl der in Köln tätigen Völkerrechtlerinnen und Völkerrechtler bereits vor der Gründung des neuen Instituts sehr beeindruckend. Mit diesem soll das Angebot spezieller Vorlesungen und zum International Peace and Security Law verstetigt und durch Seminare vertieft werden. In der näheren Zukunft plane ich etwa ein Seminar zu den völkerrechtlichen Aspekten des Nahostkonflikts, gemeinsam mit Herrn Kollegen Haferkamp ein solches zur Piraterie in Geschichte und Gegenwart, und gemeinsam mit Herrn Kollegen Gercke ein solches zu cyber warfare. Darüber hinaus werden wir am neuen Institut eine friedenssicherungsrechtliche Spezialbibliothek aufbauen, die auch unseren Studenten zu Gute kommen soll und wird. Auch möchten wir in noch stärkerem Maß als bislang hochkarätige Gäste aus Praxis und Lehre des Friedenssicherungsrechts nach Köln einladen. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass die Kölner Studenten das Angebot solcher Gastvorträge als willkommene Ergänzung zu ihrem „Pflichtpensum“ sehr gern annehmen. Ganz bestimmt werden uns – nicht zuletzt im Gespräch mit unseren Studenten – weitere Ideen kommen. Wir legen ja gerade erst los. Mit der Gründung des neuen Instituts verbindet sich jedenfalls der Anspruch, denjenigen angehenden Juristen, die sich der Arbeit an einer Weltfriedensordnung mit Eifer und Idealismus zuwenden möchten, einen überzeugenden Grund zu geben, in Köln zu studieren.

3. Was macht für Sie die Faszination am Völkerrecht und insbesondere am Friedenssicherungsrecht aus?

Das Völkerrecht reizt mich seit jeher wegen seines „langen historischen Atems“ und seiner engen Verbindung mit der internationalen Politik. Im Völkerrecht denkt man im Übrigen gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus aller Welt über dieselben Rechtsfragen globaler Bedeutung nach. Natürlich bringt jeder Diskutant seine nationale Rechtskultur mit in diese weltweite Diskussion und darf sicher auch gelegentlich für deren Vorzüge werben. Aber eine Verständigung setzt die Bereitschaft voraus, den jeweiligen nationalen Horizont zu überwinden, sich in fremde Rechtskulturen hinein zu denken und hinein zu fühlen, um am Ende zu einem Gespräch in weltbürgerlicher Gesinnung zu finden. Ein solches Gespräch mit dem Ziel führen zu dürfen, einen ganz kleinen Beitrag dazu zu leisten, die Dinge auf der Welt ein ganz klein wenig zum Besseren zu wenden, empfinde ich als großes Glück. Seit dem ersten Tag meines Studiums wollte ich mich innerhalb des Völkerrechts vor allem dem Friedenssicherungsrecht zuwenden, weil die Fragen, die sich hier stellen, buchstäblich existentielle Bedeutung haben. Im Zuge meines Studiums trat dann bald eine Begeisterung für die Grundlagenfragen des Strafrechts hinzu, und mit der Zeit habe ich mit freudigem Staunen festgestellt, wie viel sich Strafrechts- und Völkerrechtswissenschaft in manchem Grundsätzlichen zu sagen haben, wenn sie es möchten. Ich möchte es.

Amnesty International: Guantanamo schließen!

6 Jan

Auf der Internetseite von Amnesty International findet sich eine Online-Petition, die am 23. Januar an US-Präsident Obama übergeben werden soll, die ihn zur Schließung des Gefangenenlagers Guantanamo auffordert. Diese zu unterzeichnen, dauert keine 30 Sekunden!

Von amnesty.de:

„Am 11. Januar 2002, wenige Monate nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001, wurden die ersten Häftlinge in das US-Gefangenenlager Guantánamo auf Kuba überführt. Seitdem wurde das Lager weltweit aufgrund schwerer Menschenrechtsverletzungen bekannt, darunter willkürliche Festnahmen, geheime Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlung, außerordentliche Überstellungen und unfaire Gerichtsverfahren.

Zehn Jahre später befinden sich noch immer über 150 Gefangene in Guantánamo, der Großteil von ihnen in unbefristeter Haft ohne Anklage oder Gerichtsverfahren. Diejenigen, gegen die Anklage erhoben wurde, erhalten ein unfaires Verfahren vor einer Militärkommission, einige von ihnen könnten zum Tode verurteilt werden. Die US-Regierung behält sich das Recht vor, die Häftlinge selbst nach einem Freispruch durch die Militärkommission weiter unbefristet in Gewahrsam zu halten. Mit dem neuen Gesetz über den US-Verteidigungshaushalt 2012 wurden diese Praktiken nun sogar in einem Gesetz festgeschrieben. Die für Folter und andere Menschenrechtsverletzungen verantwortlichen Personen bleiben straflos, und bisher hat kein ehemaliger Häftling eine Entschädigung erhalten.“

Zur Petition

Mumia Abu-Jamal und das Bundesverfassungsgericht

8 Dez

Der wegen Mordes an einem Polizisten vor 30 Jahren zum Tode verurteilte US-Amerikaner und von seinen Unterstützern als politischer Häftling angesehene Mumia Abu-Jamal wird, nachdem der zuständige Staatsanwalt erklärt hat, nicht mehr auf der Todesstrafe zu bestehen, nun nicht mehr hingerichtet werden, sondern eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung („life without parole“) verbüßen.

Neben der Todesstrafe wäre in Deutschland auch eine solche Freiheitsstrafe ohne jede Möglichkeit jemals wieder in Freiheit zu gelangen verfassungswidrig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1977 (BVerfGE 45, 187) entschieden. Danach gehört „zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs […], daß dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden. Denn “ein menschenwürdiger Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe [ist] nur dann sichergestellt ist, wenn der Verurteilte eine konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance hat, zu einem späteren Zeitpunkt die Freiheit wiedergewinnen zu können; […] der Kern der Menschenwürde wird getroffen, wenn der Verurteilte ungeachtet der Entwicklung seiner Persönlichkeit jegliche Hoffnung, seine Freiheit wiederzuerlangen, aufgeben muß.“ Aus dem Rechtsstaatsprinzip folge, dass allein die Möglichkeit einer Begnadigung nicht genügt, um der lebenslangen Freiheitsstrafe den Verstoß gegen die Menschenwürde zu nehmen. Denn die Entscheidung für oder gegen eine Begnadigung erfolgt nach freiem Ermessen und ist nicht justiziabel. Vielmehr müssten die Voraussetzungen für eine mögliche Freilassung gesetzlich geregelt werden. Dieser Verpflichtung ist der Gesetzgeber mit § 57a StGB nachgekommen, der eine Aussetzung des Strafrests vorsieht, wenn der Verurteilte mindestens 15 Jahre verbüßt hat, keine besondere Schwere der Schuld vorliegt, von dem Verurteilten keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht und er der Freilassung zustimmt (ob letzterer Punkt jemals problematisch ist?).

In Anbetracht der Tatsache, dass Abu-Jamal kein „normaler Häftling“ ist, sondern zur Galionsfigur des Kampfes gegen die Todesstrafe und Rassendiskriminierung avanciert ist, sei noch auf einen Artikel von Spiegel Online hingewiesen, der sich mit dem Phänomen befasst, dass Weiße in den Vereinigten Staaten viermal häufiger begnadigt werden als Menschen anderer Hautfarbe.

Amnesty: Verletzte in Syrien müssen behandelt werden

2 Nov

Seit Beginn der Proteste herrscht in staatlichen Krankenhäusern in Syrien ein Klima der Angst. Verletzte Protestierende wurden in vielen Fällen von Krankenhauspersonal und syrischen Sicherheitskräften beschimpft, körperlich angegriffen und sogar gefoltert. In einigen Fällen wurden den Verletzten die medizinische Behandlung sowie die notwendigen Medikamente verweigert.

Weiterlesen und den Verantwortlichen schreiben auf Amnesty.de…