Der Kölner Stadtanzeiger berichtet über eine Abschlussprüfung zur Veranstaltung „Einführung in die Mathematik“ an der Universität zu Köln. Von 368 Teilnehmern haben nur 21 die Klausur bestanden. Misserfolgsquote: 94%
Selbst für Juristen, die im Studium eine Misserfolgsquote (unschön auch „Durchfallquote“) von um die 30% gewohnt sind, ein trauriges Bild. Der Artikel spekuliert über die Ursachen; im Forum ist ein heftiger Streit zwischen unbeteiligten schadenfrohen Zaungästen, die sich über vermeintlich faule Lehramtsstudenten auslassen und Kandidaten dieser Prüfung, die sich über den Schwierigkeitsgrad nicht einig werden können, entbrannt.
94% nicht ausreichende Arbeiten. Das alleine kann m.E. nicht auf die Leistung der Teilnehmer zu schieben sein. Man darf gespannt sein, wie die – sicherlich eingehenden – Remonstrationen entschieden werden.
Ich denke mal, dass die wenigsten davon Erfolg haben. Was soll denn letzlich auch anders bewertet werden ? Viel Spielraum gibt es in Mathe ja wohl nicht.
Btw. An der Ruhr-Uni Bochum gab es vor einigen Semestern auch in StaatsOrga eine exorbitante Durchfallquote jenseits der 75% – wir sind also nicht weit davon entfernt 🙂
Ich würde aus der Ferne allerdings die Bewertungsmaßstäbe als zu streng verdächtigen…
30% bei den Juristen? Kinderkram. Mathematische Vorlesungen, so sie entsprechend anspruchsvoll gehalten werden, haben bei den entsprechenden Studiengängen (MINT) regelmäßig Durchfallquoten von 50+%.
Anspruchsvolle Vorlesung = anspruchsvolle Klausur.
Dann sollte es eigentlich kein Problem geben: Wer gut vorbereitet wurde (Verantwortung des Dozenten) und ordentlich gelernt hat (Verantwortung des Kandidaten) sollte nicht an einer zu strengen Bewertung scheitern.
Ob Mathe, Jura, was auch immer…
Der Sprung von der Schule, und dem dort notwendigen Lernwaufwand, zur universitären Bildung ist für viele Studenten nicht einfach. Niemand bereitet sie wirklich darauf vor, und da die entsprechenden Fächer Grundlagenfächer sind, fallen viele unmittelbar auf die Nase.
Wobei ich den Juristen eins zugute halte: Auch wenn der grundsätzliche Ansatz bei Mathe und Jura ähnlich formalistisch ist, müssen sie zusätzlich mit der Unwägbarkeit des Prüfers rechnen. In Mathe ist ein Lösungsweg immer logisch prüfbar, das Ergebnis ist bool im Sinne der Korrektur, entweder wahr oder eben falsch. Aber ob der juristische Prüfer beispielsweise die Berücksichtigung von Mindermeinungen honoriert oder ahndet, darauf hat der Prüfling keinen Einfluß.
Na, dass es in der Mathematik immer einen Lösungsweg gibt, der logisch prüfbar ist, kann bezweifelt werden. Aus meiner eigenen Erfahrung: Extremwertaufgabe. Statt über Differantialrechnung habe ich die Aufgabe über die quadratische Ergänzung gelöst. Folge: „Falscher“ Lösungsweg, Null Punkte…. Dankeschön….