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Das erste Mal…Jura (III) – Auslegungsmethoden

28 Okt

Häufig blicke ich bei der Frage nach den Auslegungsmethoden in ratlose Gesichter, was mich verwundert, weil die Auslegung von Normen doch gerade der zentrale Bestandteil der Juristerei ist. Üblicherweise unterscheidet man dabei zwi­schen der grammatischen, systematischen, teleologischen und historischen Aus­legung.

Im Rahmen der grammatischen Ausle­gung wird ermittelt, welchen Wortsinn die Rege­lung hat. Auch wenn der Gesetzgeber sich regelmäßig – schon der Rechtssicherheit wegen – am allgemeinen Sprachgebrauch ori­entieren wird, ist der Wortsinn einer Norm in den seltensten Fällen eindeu­tig. Er stellt daher nur einen Bereich dar, innerhalb dessen mehrere Deutungen mög­lich sind. Daraus ergibt sich, dass der Wortlaut zumindest im Strafrecht die äußerste Grenze der möglichen Auslegung darstellt. Wel­che unter verschiedenen möglichen Auslegungen vorzugswür­dig ist, ergibt sich im Zusam­menspiel mit den übrigen Auslegungs­me­thoden.

Bei der systematischen Auslegung betrachtet man die Norm im Zusammenhang aller Rechtsnor­men, versteht die auszulegende Norm also als Teil eines einheitlichen Regelungssystems und bevorzugt deshalb eine Auslegung, die sich in dieses System ein­fügt.

Neben diesen Kriterien sind bei der Auslegung Sinn und Zweck (= Telos) der Norm zu beachten. Diese ergeben sich oftmals aus einer Analyse der Interessenlage, d.h. im Strafrecht des geschützten Rechtsguts. An­haltspunkte für das geschützte Rechtsgut können sich etwa aus dem systematisch­en Zusammenhang und häufig auch aus der Überschrift des Abschnitts ergeben. Hier sollte man sich verdeutlichen, wel­che Interessen sich gegenüberstehen und wie diese vom Gesetzgeber bewertet wer­den.

Bei der historischen Auslegung sind schließlich die Ent­stehungsgeschichte und die Normvorstell­ung des historischen Gesetzgebers zu be­rücksichtigen. Sie steht deshalb in enger Verbindung mit der teleologischen Auslegung. Hierbei bedient man sich an Gesetzesentwürfen, Be­ratungsprotokollen, Entwurfsbegründung­en Parlamentsberichten usw. Na­turgemäß kann der Bearbeiter in der Klau­sursituation hierzu regelmäßig wenig sa­gen, sodass die historische Auslegung eher in Hausarbeiten eine Rolle spielt.

Eigentlich gar nicht schwer, oder?

Das erste Mal…Jura soll vor allem den Studienanfängern einen (kleinen) Überlick bei den grundlegenden Fragen des Studiums verschaffen.

Das erste Mal…Jura (II) – das ideale Lehrbuch

21 Okt

Von vorne weg: das ideale Lehrbuch, das jedem gleichermaßen zu empfehlen ist, habe ich bisher noch nicht gefunden (zumindest nicht für das Strafrecht). Alleine für den allgemeinen Teil des Strafrechts gibt es über zwanzig (!) davon. Warum? Viele Professoren erarbeiten ein ausführliches Skript für ihre Vorlesung, welches sich für die Verarbeitung zu einem Lehrbuch quasi anbietet und die Verlage möchten eine größtmögliche Angebotsvielfalt entwickeln. Grundsätzlich gilt deswegen die Regel: Kauft kein Buch ohne es vorher in einer Bibliothek oder Buchhandlung probegelesen zu haben. Ja, auch wenn es eine schöne Farbe hat oder wenn die Kommilitonen schon eins haben und Euch täglich fragen, ob Ihr auch schon eins habt. Vielmehr solltet Ihr folgendermaßen vorgehen:

1. Welches Buch hat der/die Professor/in empfohlen?

Euere erste Lektüre sollte zunächst das empfohlene Buch betreffen. In der Regel geben Professoren Literaturhinweise für Ihre Vorlesung. Falls dies nicht geschieht, fragt ruhig in der Vorlesung nach oder wendet Euch an eure(n) AG-Leiter(in). Man wird Euch gerne Hinweise geben. Aber auch hier gilt schon: nicht kaufen ohne zu testen!

2. Wo kann ich mir die Bücher anschauen?

Jeder Verlag bietet mittlerweile dem Kunden die Möglichkeit an, sich Ausschnitte (Bsp. 1, Bsp. 2: Google ist Euer Freund) oder zumindest das Inhaltsverzeichnis im Internet anzusehen. Dennoch sollte man sich das Buch näher ansehen. Am einfachsten findet Ihr sie im juristischen Seminar (in Köln: Hauptseminar) oder bei den jeweiligen Lehrstühlen oder Instituten (zB im Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht). In den Universitätsbibliotheken könnt Ihr außerdem zumeist Lehrbücher für eine bestimmte Dauer ausleihen (in der USB Köln: 4 Wochen in der Lehrbuchsammlung im Erdgeschoss – vergesst nicht einen Ausweis zu beantragen!). Auch in den Buchhandlungen (z.B. Mayersche in Köln) ist das Schmökern möglich.

3. Wie finde ich das für mich ideale Lehrbuch?

Es gibt zwei Möglichkeiten:

a) Für geduldige: Sobald Ihr in der Vorlesung etwas nicht verstanden habt, schaut Ihr Euch in verschiedenen Büchern die Passagen zu den Problemen an. Das Buch, dass Euch am meisten weiterbringt, sollte in die nähere Auswahl kommen.

b)  Für ungeduldige: Nehmt ein beliebiges Problem (z.B. Kausalität im Strafrecht) und verfahrt wie bei a).

4. Brauche ich die aktuelle Auflage?

Auch bei Grundthemen wie BGB-AT kann sich die Rechtslage ändern, deswegen solltet Ihr im Zweifel die aktuellste Auflage nehmen. Vorauflagen sind jedoch sowohl bei Buchhandlugen als auch im Internet für den halben Preis zu haben. Deswegen kann auch hier nur der direkte Vergleich zwischen den Auflagen empfohlen werden. Meistens liefert das Vorwort Hinweise zu den Neuerungen.

5. Wie lerne ich mit meinem Buch?

Ein Lehrbuch muss nicht von Anfang bis Ende durchgearbeitet werden. Dazu habt Ihr auch wegen der Stoffmenge, die Euch erwartet, keine Zeit. Die Vorlesungen des Dozenten geben die Themen vor. Diese arbeitet Ihr zum Vor- und Nachbereiten der Vorlesung in dem Lehrbuch durch. Hilfreich ist es, wenn Ihr Euch den durchgearbeiteten Stoff auf Karteikarten zusammenfasst. So könnt Ihr das Gelesene verinnerlichen und habt für die Klausurvorbereitung eine Grundlage zum wiederholen.

Das erste Mal…Jura soll vor allem den Studienanfängern einen (kleinen) Überlick bei den grundlegenden Fragen des Studiums verschaffen.

Das erste Mal…Jura (I) – der Gutachtenstil

20 Okt

Wenn es ein Wort gibt, dass die AG’s in allen Rechtsgebieten vereint, dann ist es das Wort: Gutachtenstil. Ein ehemaliger Kollege pflegte zu sagen, dass der Gutachtenstil kein Feind ist, sondern der einzige Freund, den man in der Klausur neben dem Gesetzestext hat. Hier also eine kompakte Darstellung von Michael Schieder (für die strafrechtliche Prüfung):

  1. Bildung eines 1. Obersatzes (Einleitungssatzes), der den zu prüfenden Sachverhalt bzw. die zu untersuchende Handlung/Unterlassung (Verhalten) konkret (d. h. kurz und knapp) beschreibt und die zu prüfende Norm benennt.Beispiel: A könnte sich gem. § … StGB strafbar gemacht haben, indem er …
  2. Frage, ob ein bestimmtes Merkmal gegeben ist, wird aufgeworfen. (2. Obersatz bzw. Aufwerfen des Problems)
  3. Das Merkmal wird abstrakt definiert. (Definition)
  4. Prüfung, ob der konkrete Sachverhalt unter die abstrakte Definition fällt. (Subsumtion)
  5. Das Ergebnis wird festgestellt (ja oder nein), und so die Verbindung zum Obersatz hergestellt. (Ergebnis/Zwischenergebnis)

Gegensatz dazu, der Urteilsstil: Dieser stellt das Ergebnis an den Anfang (A hat sich nach § … StGB strafbar gemacht,) und begründet dies dann (weil ….).

Wer das ganze nochmal in aller Ausführlichkeit nachlesen möchte:

Valerius – Der Gutachtenstil in der juristischen Fallbearbeitung, JA Sonderheft für Erstsemester 2011, 48.

Körber – Zivilrechtliche Fallbearbeitung und Klausur und Praxis, JuS 2008, 289.

Planert – Die gutachterliche Fallbearbeitung im Strafrecht, Kriminalistik 2007, 491. (für das Strafrecht)

Weitere Literaturhinweise:

Exner, JuS 2009, 990: Strafbares „Schwarzfahren“ als ein Lehrstück juristischer Methodik.
Fleck/Arnold, JuS 2009, 881: Die Klausur im Zivilrecht – Struktur, Taktik, Darstellung und Stil.
Pilniok, JuS 2009, 394: „h.M.“ ist kein Argument – Überlegungen zum rechtswissenschaftlichen Argumentieren für Studierende in den Anfangssemestern.
Bitter/Rauhut, JuS 2009, 289: Grundzüge zivilrechtlicher Methodik – Schlüssel zu einer gelungenen Fallbearbeitung.
Kuhn, JuS 2008, 956: Rechtsfolgenorientierung im Aufbau zivilrechtlicher Gutachtenklausuren.

Das erste Mal…Jura soll vor allem den Studienanfängern einen (kleinen) Überlick bei den grundlegenden Fragen des Studiums verschaffen.