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So vieles ganz falsch! (Gastbeitrag Prof. Dr. Cornelius Nestler)

26 Okt
Kommentar von Prof. Dr. Nestler zu einem Interview in der Zeit vom 1. September 2011 mit dem Strafverteidiger und bekannten Buchautor Ferdinand von Schirach

Cornelius Nestler

In diesem Interview versucht die Redaktion der ZEIT eine Brücke zwischen dem neuen Roman von von Schirach und der Reaktion der Justiz der BRD auf die NS-Verbrechen zu schlagen. Dabei ist einiges erstaunlich daneben geraten:

„Warum kamen die meisten NS-Verbrecher straffrei davon?“ Auf diese Frage wollte die ZEIT mit Hilfe des Strafverteidigers und Bestsellerautors Ferdinand von Schirach eine Antwort finden. Das sog. Dreher-Gesetz, nach dem langjährigen Autor des über Jahrzehnte am meisten genutzten Kommentars zum StGB genannt (Nachfolger ist der „Fischer“), das mit kräftiger Unterstützung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 22, 375) ab 1969 zur Straflosigkeit vieler NS-Täter wegen Verjährung führte, ist Gegenstand seines neuen Romans. Leider gerät die Antwort ziemlich daneben.

So heißt es in dem Infokasten, den die Redaktion dem Interview beigefügt hat: Mit dem Gesetz gelang es, „sämtliche Nazi-Verbrechen verjähren zu lassen, indem sie als Mittäterschaft eingestuft werden konnten.“ Ich denke, dass die aufmerksamen Leser sich gewundert haben, selbst die ohne juristische Vorkenntnisse: Verjährung für „sämtliche“ Naziverbrechen? – es gab doch auch nach 1969 noch Strafverfahren gegen NS-Täter. Und wie hat denn bitte ein Gesetz, dass alle Nazi-Verbrecher auf eine Ebene MIT den Tätern Hitler und Himmler stellt, ausgerechnet zur Straflosigkeit führen können? Es war natürlich ganz anders: In den 60ger Jahren hatte sich eine Rechtsprechung etabliert, die nahezu alle NS-Täter nur als Helfer der eigentlichen Täter Hitler und Himmler definierte und bei den Helfern dann auch nur  Gehorsam sah, aber keinen eigenen Rassenhass. Das Dreher-Gesetz führte für diese Beschuldigten zur Verjährung der Beihilfe zum Mord und damit zur Straflosigkeit.

Von Schirach sagt dann im Interview, auch der Prozeß gegen Täter wie Demjanuk sei noch wegen dieses Gesetzes „enorm schwierig. Man muss beweisen, dass sie keine Gehilfen waren, sondern Mörder.“ Hat der erfahrene Strafverteidiger das wirklich so gesagt? Demjanjuk wurde als Hilfswilliger der SS angeklagt und verurteilt, wegen Beihilfe zum Massenmord in Sobibor. Den Nachweis, er sei Täter = Mörder gewesen, wollte, konnte und musste die Staatsanwaltschaft niemals führen. Und die Verurteilung von Demjanjuk wegen Beihilfe war möglich, weil der Massenmord in Sobibor auf grausame Weise oder heimtückisch durchgeführt wurde. Auf diese Mordmerkmale ist das Dreher-Gesetz gerade nicht anwendbar.

Prof. Dr. Cornelius Nester, Universität zu Köln, hat 12 Nebenkläger im Strafverfahren gegen Demjanjuk vor dem LG München vertreten.

How to…: Wie kommuniziere ich mit einem Dozenten?

25 Okt

Neben dem grundsätzlich immer erwünschten persönlichen Kontakt (nach der Vorlesung/AG) kann man sich natürlich auch über Email mit dem Dozenten in Verbindung setzen. Dabei gelten in der Kommunikation ein paar Spielregeln: Bombardiert eure AG-Leiter ruhig mit Fragen, den Professor möglichst nur dosiert. Wenn es nur um einen Veranstaltungstermin oder sonstige Organisationsfragen geht, hört im Sekretariat nach und nicht beim Prof direkt; wenn sich beim Nacharbeiten eine Frage stellt, sollte das persönlich nach der Vorlesung und nicht zu Unzeiten per Mail geklärt werden. Wenn man aus triftigem Grund dem Professor persönlich schreibt, gelten in Kurzform folgende „Benimm“-Regeln: Die Anrede lautet „Sehr geehrter Herr Professor XY“; keinesfalls „Hallo Prof. Dr. XY“. Der Text sollte sachlich und präzise formuliert sein und die Mail endet bestenfalls mit „Mit freundlichen Grüßen“ NICHT „LG“ o.ä. 😉
Die AG-Leiter sollte man so anreden, wie es in der Stunde besprochen wurde. Wenn man beim „Du“ ist, dann lautet die bestmögliche Anrede „Lieber XY (Vorname)“. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass den meisten Studenten das „Du“ gegenüber dem AG-Leiter recht schwer fällt; allerdings: Wer euch duzt, den dürft ihr gerne zurück duzen ☺ Hier gilt übrigens keinesfalls die gegenüber dem Professor grundsätzlich empfohlene Zurückhaltung: Fragt, fragt, fragt. Dafür sind die AG-Leiter da. Nachtrag: Kollege Kahsnitz bat mich dringendst zu ergänzen „beim AG-Leiter dürft ihr ruhig LG schreiben“ Bitte schön, Martin ☺

kostenloses Jahresabo der FAZ bei squeaker.net

25 Okt

Die FAZ liegt bei vielen Juristen auf dem Tisch und spätestens vor der mündlichen Prüfung wird auch der Examenskandidat reinschauen müssen. Falls Ihr damit jetzt schon beginnen wollt, ohne Geld auszugeben: wenn Ihr (Student oder Promotionsstudent) Euch bei squeaker.net anmeldet bekommt Ihr ein kostenloses Jahresabo der FAZ (+Sonntagsausgabe) ab dem 01.01.2012, das automatisch ausläuft.

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squeaker.net ist das Social Network für junge und ambitionierte Talente, die ihre Karriere durch Professional Networking unterstützen und sich mit anderen High Potentials sowie Top-Unternehmen und Hochschulen vernetzen wollen.

Wer steckt hinter squeaker.net?

squeaker.net wurde im Jahr 2000 von drei BWL-Studenten der Uni Köln gegründet und ist seither eine von Medienkonzernen unabhängige und eigenständige Community für junge Talente.

Über 2.000 Seitenaufrufe in drei Wochen!

20 Okt

Liebe Wissmit.com-Leser,

wir sind begeistert, dass unser Projekt Euer Interesse geweckt hat. Über Kritik und Lob in Form von Kommentaren oder Mails, hier oder auf facebook freuen wir uns besonders, da wir nur so die Seite auf Eure Bedürfnisse anpassen können.

Bis zum nächsten Beitrag,

Eure Wissmit-Autoren.

Ist das Jurastudium wirklich so einfach, Kollegah?

19 Okt

Der deutsche Rapper Kollegah studiert parallel zu seiner Rapkarriere Jura in Mainz. In der HHNoise erzählt er wie er sein Studium bewältigt:

Um dir einen Einblick zu geben, mein Studium läuft ganz simpel ab. Ich bin Student der Universität Mainz und da gibt es ja keine Anwesentheitspflicht. Ich muss also nirgendwo erscheinen, außer zu den Klausuren. Ich bewältige das gesamte Studium autodidaktisch, setze mich dann mit zwei Büchern und einer guten Zigarre in den Stadtpark und lese mir den Stoff einfach durch. So gesehen nehme Ich eigentlich gar nicht im Unileben teil, sondern schreibe da meine Klausuren und gehe wieder nach Hause. Was Hausarbeiten betrifft, ich gehe dafür nicht in die Bibliothek. Ich setze mich zu Hause hin, hole mir fünf Gramm Flex*, schreibe eine Hausarbeit in zwei Tagen und kriege dafür geile Noten. So läuft mein Studium. (…) Ich habe meine letzte Hausarbeit in zwei Tagen geschrieben, das schwöre ich Dir und habe dafür 12 Punkte bekommen.

*Kokain

Irgendetwas muss ich bei meinem Studium falsch gemacht haben… Oder ist in Mainz alles besser?

10. Oktober, Tag gegen die Todesstrafe

10 Okt

Von der Homepage von Amnesty International:

„Am 19. März 2010 wollte die Mutter von Andrei Zhuk im Gefängnis von Minsk ein Paket mit Lebensmitteln für ihren Sohn abgeben. Die Beamten wiesen sie ab und teilten ihr mit, ihr zum Tode verurteilter Sohn sei „verlegt“ worden. Man wies sie an, ihren Sohn nicht mehr zu besuchen. Drei Tage später erfuhr sie von Gefängnismitarbeitern, dass ihr Sohn erschossen wurde.

Belarus (Weißrussland) ist der letzte Staat in Europa, der nach wie vor die Todesstrafe verhängt und vollstreckt. Seit der Unabhängigkeit im Jahr 1991 sollen etwa 400 Personen zum Tode verurteilt und hingerichtet worden sein. Informationen über die Todesstrafe gelten in Belarus als Staatsgeheimnis. Aufgrund der Geheimhaltung gibt es keine verlässlichen Daten über die Anzahl der Todesurteile und Hinrichtungen.
Das Risiko, jemanden unschuldig hinzurichten, ist in Belarus besonders hoch, da das Justizsystem schwere Mängel aufweist. Prozesse finden oft unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. „Geständnisse“ werden zum Teil unter Folter und Misshandlung erzwungen.Die Vollstreckung eines Todesurteils erfolgt in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach Verhängung der Strafe. Todeskandidaten werden erst direkt vor der Hinrichtung darüber informiert. Daher müssen sie ständig damit rechnen, zur Hinrichtung abgeholt zu werden. Nach Verkündung des Hinrichtungsbefehls wird dem Betroffenen eine Augenbinde angelegt und das Todesurteil unverzüglich durch einen Pistolenschuss in den Hinterkopf vollstreckt; manchmal sind mehrere Schüsse erforderlich. Der Körper des Hingerichteten wird der Familie nicht übergeben. Familien erfahren oft erst nach der Exekution vom Tode ihres Angehörigen, der Bestattungsort wird ihnen aber nicht mitgeteilt.“

Hier findet sich eine Online-Petition gegen die Todesstrafe in Belarus.

 

http://amnesty-todesstrafe.de/

Randnotiz

9 Okt

Ich bin bei juris über den Beschluss StAZ 2001, 177 des LG Saarbrücken zur elterlichen Namenswahl gestolpert.

„Der Vorname „Sundance“ für ein männliches Kind verstößt nicht gegen das Gebot der Geschlechtsoffenkundigkeit. Auch kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Wahl dieses Vornamens das Kind der Lächerlichkeit preisgibt. Daher ist der Name „Sundance“ in das Geburtenbuch einzutragen.“

Sundance dürfte ja mittlerweile kurz vor der Pubertät stehen. Ich würde ihn nur allzu gern einmal selbst dazu befragen 😉

Der Blick nach Osten (I)

7 Okt

In den letzten Wochen gab es wieder viele negative Schlagzeilen zu Russland: Die Zementierung der Führung (dazu statt aller der Kommentar vom Spiegel-Korrespondenten Benjamin Bidder), die peinliche Zurechtweisung des Ex-Finanzministers Kudrin durch Medwedew (die russische Vollversion hier (leider ohne UT)) und die Ausschreitungen beim Fussballspiel Spartak Moskau – Zenit St. Petersburg, nur um einige Beispiele zu nennen.

Vorgestern passierte es wieder. Dem Russland-Experten Hans Henning Schröder wurde am Domodedowo Flughafen in Moskau die Einreise verweigert. Schröder durfte eine Nacht in „Abschiebehaft“ (Sicherheitsbereich des Flughafens=vergitterter Raum) verbringen, bevor er wieder den nächsten Rückflug nach Deutschland nehmen konnte. Schröder ist vor allem für die Arbeit an den „Russlandanalysen“ bekannt, das als ausgewogenes Fachmedium gilt. Warum Schröder als Sicherheitsrisiko von den russischen Beamten eingestuft wurde, ist unklar. Das Auswärtige Amt hat gestern einen russischen Delegierten zum Rapport bestellt, um ihm einen förmlichen Protest mitzuteilen. Die sonst unkritischen deutschen Vertreter konnten diesmal nicht anders reagieren.

Der letzte Neujahrscartoon mit Medwedew und Putin bekommt nach alledem einen zynischen Unterton.

Der Blick nach Osten berichtet in unregelmäßigen Abständen zu Rechts- und Politikentwicklungen in Osteuropa.

Wissmit.com auf Twitter

5 Okt

Wissmit.com kann nun auch twittern!

Amanda Knox und der deutsche Instanzenzug

5 Okt

Die Amerikanerin Amanda Knox ist frei – das Berufungsgericht im italienischen Perugia konnte ihr und dem Mitangeklagten den zur Last gelegten Mord an ihrer Mitbewohnerin nicht nachweisen. In Deutschland wäre es – soweit sich mir der Fall aus den Medien erschließt – wohl nicht zu diesem Freispruch gekommen. Aber langsam:

Die Tat wäre in Deutschland gemäß § 74 Abs. 1 GVG erstinstanzlich vor dem Landgericht verhandelt worden. In diesem Verfahren werden Beweise erhoben (Beweismittel sind Zeugen-, Sachverständigen-, Urkunden- und Augenscheinsbeweis) und gewürdigt; bei der Beweiswürdigung, d.h. der Frage, welche Schlüsse es aus den Beweismitteln zieht, ist das Gericht grundsätzlich frei, § 261 StPO. Aufgrund dieser Beurteilung der Beweise fällt das Gericht sein Urteil.

Zum Verständnis, warum Knox in einem deutschen Strafverfahren nicht freigesprochen worden wäre, ist ein kurzer Überblick über die Rechtsmittel im deutschen Recht nötig: Rechtsmittel sind Berufung und Revision. Bei der Berufung wird neu über die Sache entschieden, und es findet eine neue Beweisaufnahme statt. In der Revision wird nur überprüft, ob dem Tatgericht Rechtsfehler unterlaufen sind, aber nicht, ob der Täter die Tat wirklich begangen hat. Deshalb kann eine Revision mit der Begründung „Ich war’s nicht!“ auch niemals Erfolg haben. Was die Beweiswürdigung angeht, prüft das Revisionsgericht nur, ob sie „widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt worden sind“.

Gegen erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichts kann der Verurteilte Berufung oder Revision einlegen – gegen das Berufungsurteil kann er noch Revision einlegen. Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts steht dem Angeklagten aber nur die Revision zur Verfügung. Eine zweite Beweisaufnahme findet nicht statt. Der sprichwörtliche Eierdieb, der vor dem Amtsgericht angeklagt wird, hat zwei Instanzen, an die er sich wenden kann, der Mörder nur eine.

In der Revision und damit in einem deutschen Strafverfahren hätte Amanda Knox mit ihrem Schlussplädoyer und ihrem letzten Satz „Sono innocente!“ deshalb nichts ausrichten können.