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Über 2.000 Seitenaufrufe in drei Wochen!

20 Okt

Liebe Wissmit.com-Leser,

wir sind begeistert, dass unser Projekt Euer Interesse geweckt hat. Über Kritik und Lob in Form von Kommentaren oder Mails, hier oder auf facebook freuen wir uns besonders, da wir nur so die Seite auf Eure Bedürfnisse anpassen können.

Bis zum nächsten Beitrag,

Eure Wissmit-Autoren.

Das erste Mal…Jura (I) – der Gutachtenstil

20 Okt

Wenn es ein Wort gibt, dass die AG’s in allen Rechtsgebieten vereint, dann ist es das Wort: Gutachtenstil. Ein ehemaliger Kollege pflegte zu sagen, dass der Gutachtenstil kein Feind ist, sondern der einzige Freund, den man in der Klausur neben dem Gesetzestext hat. Hier also eine kompakte Darstellung von Michael Schieder (für die strafrechtliche Prüfung):

  1. Bildung eines 1. Obersatzes (Einleitungssatzes), der den zu prüfenden Sachverhalt bzw. die zu untersuchende Handlung/Unterlassung (Verhalten) konkret (d. h. kurz und knapp) beschreibt und die zu prüfende Norm benennt.Beispiel: A könnte sich gem. § … StGB strafbar gemacht haben, indem er …
  2. Frage, ob ein bestimmtes Merkmal gegeben ist, wird aufgeworfen. (2. Obersatz bzw. Aufwerfen des Problems)
  3. Das Merkmal wird abstrakt definiert. (Definition)
  4. Prüfung, ob der konkrete Sachverhalt unter die abstrakte Definition fällt. (Subsumtion)
  5. Das Ergebnis wird festgestellt (ja oder nein), und so die Verbindung zum Obersatz hergestellt. (Ergebnis/Zwischenergebnis)

Gegensatz dazu, der Urteilsstil: Dieser stellt das Ergebnis an den Anfang (A hat sich nach § … StGB strafbar gemacht,) und begründet dies dann (weil ….).

Wer das ganze nochmal in aller Ausführlichkeit nachlesen möchte:

Valerius – Der Gutachtenstil in der juristischen Fallbearbeitung, JA Sonderheft für Erstsemester 2011, 48.

Körber – Zivilrechtliche Fallbearbeitung und Klausur und Praxis, JuS 2008, 289.

Planert – Die gutachterliche Fallbearbeitung im Strafrecht, Kriminalistik 2007, 491. (für das Strafrecht)

Weitere Literaturhinweise:

Exner, JuS 2009, 990: Strafbares „Schwarzfahren“ als ein Lehrstück juristischer Methodik.
Fleck/Arnold, JuS 2009, 881: Die Klausur im Zivilrecht – Struktur, Taktik, Darstellung und Stil.
Pilniok, JuS 2009, 394: „h.M.“ ist kein Argument – Überlegungen zum rechtswissenschaftlichen Argumentieren für Studierende in den Anfangssemestern.
Bitter/Rauhut, JuS 2009, 289: Grundzüge zivilrechtlicher Methodik – Schlüssel zu einer gelungenen Fallbearbeitung.
Kuhn, JuS 2008, 956: Rechtsfolgenorientierung im Aufbau zivilrechtlicher Gutachtenklausuren.

Das erste Mal…Jura soll vor allem den Studienanfängern einen (kleinen) Überlick bei den grundlegenden Fragen des Studiums verschaffen.

Examensreport NRW – Strafrecht 10/2011

19 Okt

Den Sachverhalt der Klausur findet Ihr hier. Die Klausur lief auch in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Schwerpunkte:

1. materieller Teil:

– missbräuchliche Verwendung von einer Arbeitgebertankkarte: OLG Celle 1 Ws 277/10 (NStZ 2011, 218; Life&Law 2011, 408; Anm. Küpper jurisPR-StrafR 6/2011 Anm 3 auf juris).

– Vorliegen eines Vermögensschadens im Falle des Abpressens einer PIN-Nummer: BGH 3 StR 294/10 (NStZ 2011, 212; RÜ 2011, 97).

– Computerbetrug

– Straßenverkehrsdelikte

2. prozessuale Zusatzfrage:

Blutentnahme ohne richterliche Anordnung bei Gefahr in Verzug (vor allem BVerfG 2 BvR 1046/08; Überblick bei Ernst Jura 2011, 94 und Kraft JuS 2011, 591).

Ist das Jurastudium wirklich so einfach, Kollegah?

19 Okt

Der deutsche Rapper Kollegah studiert parallel zu seiner Rapkarriere Jura in Mainz. In der HHNoise erzählt er wie er sein Studium bewältigt:

Um dir einen Einblick zu geben, mein Studium läuft ganz simpel ab. Ich bin Student der Universität Mainz und da gibt es ja keine Anwesentheitspflicht. Ich muss also nirgendwo erscheinen, außer zu den Klausuren. Ich bewältige das gesamte Studium autodidaktisch, setze mich dann mit zwei Büchern und einer guten Zigarre in den Stadtpark und lese mir den Stoff einfach durch. So gesehen nehme Ich eigentlich gar nicht im Unileben teil, sondern schreibe da meine Klausuren und gehe wieder nach Hause. Was Hausarbeiten betrifft, ich gehe dafür nicht in die Bibliothek. Ich setze mich zu Hause hin, hole mir fünf Gramm Flex*, schreibe eine Hausarbeit in zwei Tagen und kriege dafür geile Noten. So läuft mein Studium. (…) Ich habe meine letzte Hausarbeit in zwei Tagen geschrieben, das schwöre ich Dir und habe dafür 12 Punkte bekommen.

*Kokain

Irgendetwas muss ich bei meinem Studium falsch gemacht haben… Oder ist in Mainz alles besser?

Kostenlose Probeexemplare von Zeitschriften zum Semesterbeginn

13 Okt

Die Fachbuchhandlungen haben, wie immer zu Semesterbeginn, eine große Anzahl von kostenlosen Probeexemplaren der gängigen juristischen Zeitschriften bekommen. Als Beispiel kann man die VUB in Köln nennen. Dort gibt es folgende brandaktuelle Zeitschriften zum mitnehmen: JuS 10/2011, NJW 39 2011, JA 10/2011 und JZ 19/2011.

Ein Besuch in den nächsten Tagen lohnt sich also!

BGH-Urteil zum WM-Doppelmörder

13 Okt

Ein Doppelmord sorgte im Rahmen der letztjährigen Fussball-WM für Aufsehen: Im Juli 2010 erschoss der Angeklagte zwei Italiener (L und S) in einer hannoveraner Kneipe. Dabei fing das Ganze mit einer Fussballdisskussion zwischen Fussballbegeisterten: Wer hat die meisten WM-Titel? Nachdem man sich schnell auf Brasilien als unbestrittene Nr. 1 einigte, war die Frage nach dem Zweitplatzierten umstritten. Während der Angeklagte darauf beharrte, dass Italien und Deutschland dieselbe Anzahl von Titel hatten, versuchten die italienische Kneipengäste ihn vom Gegenteil zu überzeugen (Deutschland: 3, Italien: 4). Nachdem man sich nicht einig wurde, verließ der Angeklagte die Kneipe, nur um kurze Zeit später mit einer geladenen Pistole (Typ: Makarow) zurück zu kehren. Ohne Vorwarnung erschoss er L von hinten. S, der das Ganze sah, flehte den Angeklagten an, ihn zu verschonen, worauf dieser den Entschluss fasste, ihn zu töten. Laut Bild-„Zeitung“ soll der Angeklagte dabei gehöhnt haben: „Da hast du deine vier Sterne!“. Der Angeklagte floh zunächst ins Ausland, stellte sich später aber in Palma (Mallorca) den spanischen Behörden.

Am 15. Februar 2011 hatte das Landgericht Hannover den Angeklagten u.a. wegen Mordes in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vierzehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. In beiden Fällen wurde ein Mord aus niedrigen Beweggründen angenommen, Heimtücke jedoch nur beim ersten Opfer (L). Es wurde keine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt, da das LG Hannover aufgrund von Alkohol- und Pharmazeutikaenfluss verminderte Schuldfähigkeit annahm und dies strafmildernd wertete (§§ 21, 49 Abs. 1 StGB).

Der BGH (Urt. v. 15.09.2011, 3 StR 223/11) bestätigte in einem aktuellen Urteil die Ansicht des LG Hannover. Zunächst sind die Ausführungen zur Schuldfähigkeit von Interesse: So geht nach BGH keine konkrete Gefahr von jemanden aus, der sich bei Themen, die mit Fußball im Zusammenhang stehen, und vorwiegend in alkoholisiertem Zustand „rechthaberisch“ zeigt (Rn.9). Das beruhigt den Fussballfan!

Schließlich prüft der drite Senat schulmäßig die Heimtücke bei S unter Berücksichtigung der restriktiven Auslegung: (Der Angeklagte fasste) den Entschluss, S. zu erschießen, erst spontan zu einem Zeitpunkt, als dieser aufgrund der Beobachtung des vorangegangenen Geschehens die Gefahr erkannt hatte und somit nicht mehr arglos war. Bei dieser Fallkonstellation fehlt es an der den Heimtückemord kennzeichnenden besonderen Gefährlichkeit der Tatbegehung, die darin liegt, dass der Täter in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers zur Tötung ausnutzt, indem er es in hilfloser Lage überrascht und dadurch hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu entgehen oder ihn doch wenigstens zu erschweren (BGHSt 11, 139, 143; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 15). Allein der enge zeitliche und räumliche Zusammenhang mit der vorangegangen heimtückischen Tötung des L. genügt hierfür nicht. (Rn. 6).

Der Blick nach Osten (I)

7 Okt

In den letzten Wochen gab es wieder viele negative Schlagzeilen zu Russland: Die Zementierung der Führung (dazu statt aller der Kommentar vom Spiegel-Korrespondenten Benjamin Bidder), die peinliche Zurechtweisung des Ex-Finanzministers Kudrin durch Medwedew (die russische Vollversion hier (leider ohne UT)) und die Ausschreitungen beim Fussballspiel Spartak Moskau – Zenit St. Petersburg, nur um einige Beispiele zu nennen.

Vorgestern passierte es wieder. Dem Russland-Experten Hans Henning Schröder wurde am Domodedowo Flughafen in Moskau die Einreise verweigert. Schröder durfte eine Nacht in „Abschiebehaft“ (Sicherheitsbereich des Flughafens=vergitterter Raum) verbringen, bevor er wieder den nächsten Rückflug nach Deutschland nehmen konnte. Schröder ist vor allem für die Arbeit an den „Russlandanalysen“ bekannt, das als ausgewogenes Fachmedium gilt. Warum Schröder als Sicherheitsrisiko von den russischen Beamten eingestuft wurde, ist unklar. Das Auswärtige Amt hat gestern einen russischen Delegierten zum Rapport bestellt, um ihm einen förmlichen Protest mitzuteilen. Die sonst unkritischen deutschen Vertreter konnten diesmal nicht anders reagieren.

Der letzte Neujahrscartoon mit Medwedew und Putin bekommt nach alledem einen zynischen Unterton.

Der Blick nach Osten berichtet in unregelmäßigen Abständen zu Rechts- und Politikentwicklungen in Osteuropa.

Wissmit.com auf Twitter

5 Okt

Wissmit.com kann nun auch twittern!

Wissmit.com auf Facebook

4 Okt

Wissmit.com hat ab sofort eine eigene Facebook-Seite. Über Kommentare und Anregungen freuen wir uns!

Die wundersame Auferstehung der actio libera in causa

28 Sept

Zwei Dinge fallen bei der actio libera in causa ein. Zunächst ist sie ein typisches Beispiel für den sog. Akademikerstreit: große Diskussion, die bei weitem nicht dieselbe Bedeutung in der Praxis hat (3 Promille müssen erstmal ohne schwere gesundheitliche Folgen erreicht werden!). Dazu handelte es sich um eines der Themen, die vor zehn Jahren sehr „examensrelevant“ waren. Nach der Leitentscheidung BGHSt 42, 235 (1996) war die alic sowohl in den Examensklausuren als auch in der mündlichen Prüfung ein Renner. In den 00′-Jahren war das Thema jedoch „out“. So sehr, dass der eine oder andere private Repetitor sagte: „da können Sie ruhig auf Lücke lernen“. Ein Fehler für manchen Examenskandidaten in 2011…wenn er sich denn nicht darauf vorbereitet hatte. Sowohl im Juni (vorsätzliche alic) als auch im August (fahrlässige alic im Straßenverkehr) war die alic ein gewichtiger Bestandteil der Examensklausur im Strafrecht. Dabei gab es keine besonderen Rechtsprechungsänderungen oder wissenschaftlichen Neuerungen zu dem Thema. Das Thema kam quasi aus dem Nichts…

Fazit: solche „Klassiker“ sollten nie vernachlässigt werden, da sie zum Standardrepertoire der Prüfer gehören. Es wird vorausgesetzt, dass einem Examenskandidaten zumindest die Grundzüge der alic, die schon im ersten (!) Semester behandelt wird, bekannt sind…

Für alle, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen, sei als Einstieg der Aufsatz von Thomas Rönnau (JuS 2010, 300ff.) ans Herz gelegt.