Das erste Mal…Jura (I) – der Gutachtenstil

20 Okt

Wenn es ein Wort gibt, dass die AG’s in allen Rechtsgebieten vereint, dann ist es das Wort: Gutachtenstil. Ein ehemaliger Kollege pflegte zu sagen, dass der Gutachtenstil kein Feind ist, sondern der einzige Freund, den man in der Klausur neben dem Gesetzestext hat. Hier also eine kompakte Darstellung von Michael Schieder (für die strafrechtliche Prüfung):

  1. Bildung eines 1. Obersatzes (Einleitungssatzes), der den zu prüfenden Sachverhalt bzw. die zu untersuchende Handlung/Unterlassung (Verhalten) konkret (d. h. kurz und knapp) beschreibt und die zu prüfende Norm benennt.Beispiel: A könnte sich gem. § … StGB strafbar gemacht haben, indem er …
  2. Frage, ob ein bestimmtes Merkmal gegeben ist, wird aufgeworfen. (2. Obersatz bzw. Aufwerfen des Problems)
  3. Das Merkmal wird abstrakt definiert. (Definition)
  4. Prüfung, ob der konkrete Sachverhalt unter die abstrakte Definition fällt. (Subsumtion)
  5. Das Ergebnis wird festgestellt (ja oder nein), und so die Verbindung zum Obersatz hergestellt. (Ergebnis/Zwischenergebnis)

Gegensatz dazu, der Urteilsstil: Dieser stellt das Ergebnis an den Anfang (A hat sich nach § … StGB strafbar gemacht,) und begründet dies dann (weil ….).

Wer das ganze nochmal in aller Ausführlichkeit nachlesen möchte:

Valerius – Der Gutachtenstil in der juristischen Fallbearbeitung, JA Sonderheft für Erstsemester 2011, 48.

Körber – Zivilrechtliche Fallbearbeitung und Klausur und Praxis, JuS 2008, 289.

Planert – Die gutachterliche Fallbearbeitung im Strafrecht, Kriminalistik 2007, 491. (für das Strafrecht)

Weitere Literaturhinweise:

Exner, JuS 2009, 990: Strafbares „Schwarzfahren“ als ein Lehrstück juristischer Methodik.
Fleck/Arnold, JuS 2009, 881: Die Klausur im Zivilrecht – Struktur, Taktik, Darstellung und Stil.
Pilniok, JuS 2009, 394: „h.M.“ ist kein Argument – Überlegungen zum rechtswissenschaftlichen Argumentieren für Studierende in den Anfangssemestern.
Bitter/Rauhut, JuS 2009, 289: Grundzüge zivilrechtlicher Methodik – Schlüssel zu einer gelungenen Fallbearbeitung.
Kuhn, JuS 2008, 956: Rechtsfolgenorientierung im Aufbau zivilrechtlicher Gutachtenklausuren.

Das erste Mal…Jura soll vor allem den Studienanfängern einen (kleinen) Überlick bei den grundlegenden Fragen des Studiums verschaffen.

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