Zwei Dinge fallen bei der actio libera in causa ein. Zunächst ist sie ein typisches Beispiel für den sog. Akademikerstreit: große Diskussion, die bei weitem nicht dieselbe Bedeutung in der Praxis hat (3 Promille müssen erstmal ohne schwere gesundheitliche Folgen erreicht werden!). Dazu handelte es sich um eines der Themen, die vor zehn Jahren sehr „examensrelevant“ waren. Nach der Leitentscheidung BGHSt 42, 235 (1996) war die alic sowohl in den Examensklausuren als auch in der mündlichen Prüfung ein Renner. In den 00′-Jahren war das Thema jedoch „out“. So sehr, dass der eine oder andere private Repetitor sagte: „da können Sie ruhig auf Lücke lernen“. Ein Fehler für manchen Examenskandidaten in 2011…wenn er sich denn nicht darauf vorbereitet hatte. Sowohl im Juni (vorsätzliche alic) als auch im August (fahrlässige alic im Straßenverkehr) war die alic ein gewichtiger Bestandteil der Examensklausur im Strafrecht. Dabei gab es keine besonderen Rechtsprechungsänderungen oder wissenschaftlichen Neuerungen zu dem Thema. Das Thema kam quasi aus dem Nichts…
Fazit: solche „Klassiker“ sollten nie vernachlässigt werden, da sie zum Standardrepertoire der Prüfer gehören. Es wird vorausgesetzt, dass einem Examenskandidaten zumindest die Grundzüge der alic, die schon im ersten (!) Semester behandelt wird, bekannt sind…
Für alle, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen, sei als Einstieg der Aufsatz von Thomas Rönnau (JuS 2010, 300ff.) ans Herz gelegt.
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