„Zur Zeit der Bearbeitung waren die aktuellen Auflagen der zitierten Werke teilweise nicht verfügbar.“ Dieser Satz findet sich in einer im Internet kursierenden Vorlage für Hausarbeiten und taucht auch (nicht weiter verwunderlich) in vielen Hausarbeiten unter dem Literaturverzeichnis auf – besonders kurios wird es, wenn dennoch nur aktuelle Auflagen verwendet werden. Von der Verwendung dieser Formulierung möchte ich dringend abraten. Denn die Hoffnung, dass der Korrektor Verständnis für die vermeintlich missliche Lage des Bearbeiters aufbringt, wird in den wenigsten Fällen erfüllt werden. Im Gegenteil: Die Formulierung deutet auf ein falsches Verständnis von wissenschaftlichem Arbeiten hin.
Denn die Regel, aktuelle Literatur zu verwenden, dient nicht dazu, Studenten zu ärgern und ihnen unlösbare Aufgaben zu stellen, sondern den aktuellsten Stand der Forschung zu berücksichtigen. Und hierfür ist Voraussetzung, aktuelle Literatur zu verwenden. Man stelle sich nur vor, ein Arzt behandelt seinen Patienten nicht entsprechend aktueller medizinischer Erkenntnisse, sondern auf dem Wissensstand von vor zehn Jahren. Nun wird das Ergebnis in der Hausarbeit wohl nicht solch dramatische Folgen haben, wie eine nicht zeitgemäße Behandlung einer schweren Krankheit. Aber es ist doch misslich, wenn gerade die Neuauflage eine Rechtsprechungsänderung oder neue Strömungen in der Literatur berücksichtigt und man diese übersieht. Darüber hinaus scheint die Verwendung veralteter Literatur häufig auch gar nicht darauf zurück zu führen zu sein, dass in der Bibliothek alle aktuellen Exemplare vergriffen sind. Vielmehr dürfte das Phänomen häufig derBequemlichkeit des Bearbeiters geschuldet sein: Warum in die Bib fahren, wenn ich die vorletzte Auflage doch zu Hause habe? Warum? Weil wissenschaftliche Arbeit nur so funktioniert.
Eine Antwort zu “Wider salvatorische Klauseln in Hausarbeiten”