Ich zitiere: „…“

23 Feb

Gestern stellten mir ehemalige AG-Teilnehmer die Frage, was man in einer Hausarbeit eigentlich zitieren muss.

Ausgangspunkt ist zunächst, jeden Gedanken, der nicht dem eigenen Geist entsprungen ist, als solchen kenntlich zu machen, sich also – wie auch sonst im Leben – nicht mit fremden Federn zu schmücken. Die Quelle ist also nicht nur bei wörtlichen, sondern auch bei nichtwörtlichen Zitaten kenntlich zu machen! Auch wenn man nach den ersten Semestern schon alle erforderlichen Definitionen im Schlaf auswendig kann, darf man nicht vergessen, dass man sie sich nicht selbst ausgedacht – also: zitieren, woher man sie hat. Als Quellenangabe bieten sich hier einschlägige Lehrbücher oder Kommentare an, man muss sich also – zumindest meines Erachtens – nicht bis zu der Quelle wühlen, in der die Definition zum ersten Mal aufgetaucht ist.

Etwas aufwendiger wird es, wenn man auf umstrittene Probleme trifft. Hier genügt nicht der Hinweis auf eine Fundstelle in einem Lehrbuch, in dem alle Meinungen dargestellt werden. Hier muss man alles – zumindest aber das Wichtigste – lesen, was zu dem Problem geschrieben wurde, das heißt insbesondere Aufsätze und Gerichtsentscheidungen. Zugang zu diesen Quellen verschaffen einem wiederum Lehrbücher und Kommentare. Und sollte es zum jeweiligen Probleme eine solche Masse von Literatur geben, das sie in der Bearbeitungszeit schlicht nicht machbar ist, dann kann man hier auch eine Orientierung bekommen, welche Beiträge der jeweilige Autor wichtig hält.

Hier hatte ich mich schon einmal zur Verwendung aktueller Literatur in Hausarbeiten ausgelassen.

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