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Veranstaltungshinweis: „Demokratie und Menschenrechte nach dem arabischen Frühling“, 18.11.2011, 19.30 Uhr, Uni Köln, Hörsaal II

18 Nov
Revolution – und dann?
 
Tunesien, Ägypten und jetzt auch Libyen: Nach dem Sturz der Diktatoren stellt sich die Frage, wie freiheitlich die zukünftigen Gesellschaftsordnungen in diesen Ländern sein werden. Die Juristische Arbeitsgruppe Amnesty International Köln veranstaltet deshalb am 18.11.2011 um 19:30 Uhr an der Universität zu Köln, Hörsaal II, einen Vortrag zum Thema „Demokratie und Menschenrechte nach dem arabischen Frühling“. Referent ist Dr. Roy Karadag, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Interkulturelle und Internationale Studien der Universität Bremen.
Dr. Roy Karadag wird zur Beantwortung der Frage zunächst darauf eingehen, wie es zu den damaligen Herrschaftsstrukturen kommen konnte und warum diese der Entwicklung von bürgerlichen Rechten entgegenstanden. Außerdem wird er den Anpassungsdruck beleuchten, dem diese Regimes bereits im letzten Jahrzehnt ausgesetzt waren, und Perspektiven für die Zukunft aufzeigen.

Diskriminierung durch Sprache: „Döner-Morde“

17 Nov

Als ich am letzten Sonntag einen längeren Artikel über die sogenannten Döner-Morde gelesen habe, war ich etwas irritiert. Dort waren Fotos aller Opfer mit Namen, Geburts- und Todesdatum sowie Berufsangaben abgedruckt. Irritiert war ich deshalb, weil ich gedacht hatte, alle Opfer wären Dönerbuden-Wirte gewesen. Tatsächlich waren dies aber nur zwei, die anderen waren Kioskbesitzer, Blumenhändler usw. − von Döner keine Spur. Aber acht von ihnen waren gebürtige Türken, einer Grieche. Nun spricht mir ein Artikel von Stefan Kuzmany auf Spiegel-Online („Deutsche und Döner“) aus der Seele: die Verwendung des Begriffs „Döner-Morde“ ist nicht nur irreführend, sondern darüber hinaus diskriminierend.

Kuzmany zufolge wurden alle Opfer „zum Döner gemacht“, das heißt auf herablassende Weise über einen Kamm geschoren. Außerdem wird durch den Begriff das Klischee der Ausländerkriminalität befeuert: wenn eine Vielzahl von Dönerbuden-Besitzern getötet wird, sieht das nach organisierter Kriminalität (Schutzgelderpressung o.ä.) aus − mich erinnert die Terminologie an die „Pizza-Connection“, einen amerikanischen Drogenhändlerring. Laut Interviews mit Angehörigen (z.B. gestern in den Tagesthemen) haben sich ihnen gegenüber wohl auch Vertreter der Polizei entsprechend geäußert, nämlich dass die Opfer vermutlich in die organisierte Kriminalität verstrickt gewesen seien − was die Angehörigen dabei fühlten, kann man sich denken. Daneben sei der Begriff, so Kuzmany, auch mit einer Ausgrenzung von Einwanderen verbunden: den deutschen Zeitungsleser „grusele“ es zwar, wenn er in der Zeitung von der Mordserie lese, aber für ihn sei die Sache doch „schön weit weg“, er selbst sei ja nicht in Gefahr. Bleibt zu hoffen, dass nicht zuletzt der Artikel Kuzmanys zu etwas mehr sprachlicher Sensibilität beiträgt.

Wissmit.com-Blogger Andrej Umansky auf Zeitzeugensuche zum Holocaust in der Ukraine

14 Nov

Seit Sommer 2004 arbeitet Andrej für den französischen Verein Yahad – In Unum, der Zeitzeugensuche zum Holocaust in der Ukraine, Weißrussland, Russland und Polen betreibt. Neben der Übersetzung, hat er viele Forschungsreisen mitvorbereitet und forscht dafür seit mehreren Jahren intensiv in verschiedenen deutschen Archiven. Nun durfte er zum wiederholten Male, die Führung eines Forschungsteams in der Ukraine übernehmen.

Von dieser Reise wird er diese Woche aus der Ukraine, in kurzen, blog-ähnlichen Texten erzählen. Von der Suche nach den Zeitzeugen, dem Leben in den Dörfern, die er besucht, den Erinnerungen der alten Menschen, der akribischen Spurensuche nach den Massengräbern.

Den Blog findet Ihr hier.

Heckler & Koch – Libyen, ein Exportverbot und G36-Sturmgewehre in den Händen des Gaddafi-Regimes?

14 Nov

Wie man den aktuellen Nachrichten entnehmen konnte, wurden G36-Sturmgewehre, die normalerweise von der Bundeswehr eingesetzt werden und von dem weltweit bekannten Waffenproduzenten „Heckler & Koch“ stammen, von Gaddafi-Anhängern und Regimesympathisanten genutzt.  Ein zunächst verhängtes Waffenembargo (Exportverbot von Waffen in dieses Land) gegen Libyen aus dem Jahr 1986 hob die EU zwar im Oktober 2004 wieder auf. Aufgrund der sich zuspitzenden Lage im Februar und März 2011 und der Attackierung von Regime-Gegnern im Rahmen des eintretenden Bürgerkrieges, der sich an die Revolutionsbewegungen in Ägypten und Tunesien anschloss, wurde jedoch erneut ein Waffenembargo gegen Libyen etabliert.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nach Bekanntwerden des Sachverhalts die Ermittlungen gegen den Waffenproduzenten eingeleitet. Heckler & Koch beruft sich darauf, dass die Gewehre und Munition aus einer von den deutschen Behörden genehmigten, 2003 an die ägyptische Regierung adressierte Lieferung stammen, die 608 Gewehre und 500.000 Projektile umfasste. Einem offiziellen Schreiben an den Auswärtigen Ausschuss des Bundestages lässt sich entnehmen, dass Heckler & Koch selbst den Sachverhalt durch Experten vor Ort klären und keine Zweifel an der Integrität des Konzerns und der deutschen Exportkontrolle aufkommen lassen will. Ob es hierbei darum geht, die Reputation des „Rüstungs-Riesen“ zu wahren oder ob tatsächlich kein Verstoß gegen das Waffenembargo und etwaige einschlägige Gesetze vorliegt, werden die Ermittlungen noch zeigen. Trotz der Tatsache, dass es sich um ein eher exotisches Thema handelt, möchte ich auf Fundstellen in der Rechtsprechung im Zusammenhang mit Embargos hinweisen.

In BGH NStZ-RR 2003, 55 ging es um einen Flüchtling aus dem Irak, der anderen in Deutschland ansässigen Landsleuten bei der finanziellen Unterstützung der im Irak verbliebenen Verwandten half, indem er Geld an seinen Bruder im Irak überwies und dieser das Geld nach Abzug einer Provision an die Verwandten weiterleitete. BGHSt 41, 127 befasst sich mit der Strafbarkeit der Beförderung von Privatpersonen im Busverkehr von Deutschland nach Serbien Montenegro während des UN-Embargos. Eine Vielzahl weiterer Fälle lassen sich auf hrr-strafrecht.de finden. Auch, wenn es sich um teils exotische Vorschriften handelt, mit denen der Rechtsstudent während seines Studiums nie in Berührung kommen wird, werden auch hier Grundkenntnisse des Strafrechts gefordert.

Im Übrigen steht Heckler & Koch aktuell im Verdacht, den Drogenkrieg in Mexiko mit Waffenlieferungen geschürt zu haben. Wie n-tv berichtet, haben rund 300 Beamte des Landeskriminalamtes Büros des Waffenherstellers am Firmensitz in Oberndorf durchsucht.

How to…(II): Wie reagiere ich auf die Frage „Du studierst doch Jura?!“

13 Nov

Liebe Erstsemestler, willkommen im Club! Kaum mit dem Jurastudium angefangen, wird man im Freundes- und Bekanntenkreis als Experte für sämtliche Rechtsfragen gehandelt.

Die erste Reaktion auf die Einstiegsfrage „Du studierst doch Jura?!“ sollte – wahrheitsgemäß – ein souveränes „Ja!“ sein. Damit beginnt die vom Gesprächspartner eigentlich beabsichtigte Rechtsberatung allerdings erst. Vom Fernseher („den hab ich grad erst bei ebay gekauft“) über den Baum an der Grundstücksgrenze mitsamt Überhang („dürfen die (Nachbarn, Anm. d Verf.) das?!“) bis hin zum Strafrecht im Allgemeinen – zu Zeiten von U-Bahn-Schlägern auch gerne Jugendstrafrecht im Besonderen – kann sich nun eine unüberschaubare Vielzahl an Rechtsproblemen anschließen. Mit Beginn des Jurastudiums muss man sich auf diese Fragen einstellen.

Empfohlen sei als Reaktion ein kurzes Durchatmen, um dann – je nach Rechtsfrage – ein strukturiertes Rantasten an das eigentliche Problem. Grundsätze erklären (aufgepasst: hinsichtlich U-Bahn-Schlägern wird das Gegenüber meist nicht sonderlich empfänglich für den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts sein…). Wenn gerade keine passende Antwort parat ist (Hey, erstes Semester!), sollte man es ehrlich mit einem „Ich weiß es nicht, könnte mir aber mit Blick auf … vorstellen, dass es … funktioniert“ auffangen. Handelt es sich allerdings um sehr spezielle und tiefschürfende Fragen, sollte man aus seiner eigenen Ratlosigkeit keinen Hehl machen. Denn: Mit Zahnschmerzen geht ja auch niemand zum Gynäkologen. Achja, die Kollegen aus der Medizin kann es im Partysmalltalk durchaus härter treffen: Nach der Frage „Du studierst doch Medizin?!“ wird manches Mal unmittelbar ein akut schmerzendes Körperteil entblößt. Da ist mir die defekte Waschmaschine mitsamt den Ansprüchen aus Kaufvertrag durchaus lieber, als mit dem nackten Hinterteil samt jeweiligem Zipperlein konfrontiert zu werden.

In diesem Sinne: „Du studierst doch Jura?!“ sollte keine Angst vor der Anschlussfrage auslösen! 😀

Die Rubrik „How to…“ erscheint in loser Folge.
Bereits erschienen:
Wie kommuniziere ich mit einem Dozenten?
Themenvorschläge per Mail jederzeit gerne.

Ein kurioser Fall – Einbruch in Grevenbroich

12 Nov

Recht kurios mutet folgender Sachverhalt an, der sich am Dienstag gegen 13 Uhr in der Schillerstraße in Grevenbroich ereignete: Eine Einbrecherin brach ein Kellerfenster auf und kletterte in das Haus. Dort sammelte sie Kosmetikartikel, Nahrungsmittel und Spirituosen, die sie für den Abtransport bereit stellte. Auch Kleingeld soll der 42-jährigen Frau „zum Opfer gefallen sein“. Während die Bewohner des Hauses zunächst abwesend waren, kamen die Kinder der Familie in der Folgezeit nach Hause. Davon ließ sich die Einbrecherin jedoch nicht irritieren, verzehrte Brötchen mit Mortadella, Tomaten, Leberwurst, Zwiebeln, Croissants und komplettierte das Mahl mit ein paar Gläsern Sekt. Auch ein Ansprechen seitens der Kinder und der darauf folgende Anruf bei der Polizei konnten die Frau nicht davon abhalten, sich in den Garten des Hauses zu begeben und Würstchen zu grillen. Als die Polizei schließlich eintraf und die Frau festnahm, erzählte diese, dass sie eigentlich mit der Bahn nach Köln fahren wollte, dann aber aufgrund ihres Appetits in Grevenbroich einen „Zwischenstopp“ eingelegt hätte. Die 42-jährige Frau erwartet nun ein Strafverfahren.

Zum 11.11.11: Kurioser Kostümraub

11 Nov

Ein seltsamer Kostümraub beschäftigt das Bonner Landgericht: Zwei Räuber hatten es keinesfalls auf Handy oder Geldbörse abgesehen, sondern auf die Karnevalskostüme ihrer Opfer. Beute: Ein Modell „Eisbär“ im Wert von 40€ und ein Kuhkostüm für 80€.
Die ganze Story gibts hier, hier und hier.

Ankündigung – Vortrag von Prof. Dr. Cornelius Nestler: Das Strafverfahren gegen John Demjanjuk: Rückblick und Ausblick, 22.11.2011, 19.15h

11 Nov

Terminhinweis: Das Strafverfahren gegen John Demjanjuk: Rückblick und Ausblick – Ein Vortrag von Prof. Dr. C. Nestler; Dienstag 22. November 2011, 19:15 Uhr in Hörsaal II der Universität zu Köln

An dieser Stelle möchten wir auf einen Vortrag von Herrn Prof. Dr. Nestler zum Strafverfahren gegen John Demjanjuk, im Rahmen der jährlichen Herbstveranstaltung des Vereins zur Förderung des Instituts für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität zu Köln, hinweisen. Herr Prof. Dr. Nestler ist ein ausgewiesener Kenner dieses Strafverfahrens, da er als Nebenklägervertreter zwölf Nebenkläger aus den Niederlanden, den USA und Israel, deren direkte Angehörige im Vernichtungslager Sobibor ermordet wurden, in diesem Verfahren betreut und vor dem Landgericht München II vertreten hat. Im Mai 2011 wurde John Demjanjuk nach 18 Monaten Hauptverhandlung wegen Beihilfe zum Mord an 28.060 Juden im Vernichtungslager Sobibor zu 5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Prof. Dr. Nestler schildert in einem Rückblick unter Verwendung von Bildsequenzen und Dokumenten und des nunmehr vorliegenden schriftlichen Urteils die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Verfahren gegen John Demjanjuk und erläutert, welche Ansätze für eine weitere Verfolgung von NS-­Verbrechen es noch gibt.

Bereits im Oktober 2009, kurz vor Beginn der Hauptverhandlung, hat Herr Prof. Dr. Nestler einen sehr interessanten Vortrag über die rechtlichen Probleme des Verfahrens gehalten. Über den ersten Vortrag von Herrn Prof. Dr. Nestler können Sie sich informieren durch einen Bericht, den unser Mitautor Michael Schieder für den Newsletter der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln, Dritte Ausgabe April 2010 (S. 9-13), verfasst hat.

Alle Interessierte sind herzlich, auch zu dem anschließenden geselligen Beisammensein, eingeladen.

Wenn der Richter lacht, lachen alle mit − oder auch nicht

11 Nov

Über „Recht spaßige Richter und richtende Dichter“ weiß Constantin Baron van Lijnden auf Legal Tribune Online zu berichten und zitiert einige Urteile, deren Autoren sich sehr lustig vorkommen. Da geht es

– um Pferde, die „auch am 31. 1. 1984 pünktlich um 12.00 Uhr (‚High Noon‘) vor der Postschänke zur Attacke angeritten [seien], um das dort befindliche Auto der Kl. einzutreten“ und die „‚trotz ihrer äußerlich robusten Statur innerlich nicht einer gewissen Sanftmut im Verkehr entbehren‘, da sie ‚mit dem Auto der Klägerin einigermaßen zartfüßig umgegangen‘ seien und ‚[d]as Ergebnis ihrer Beinarbeit […] jedenfalls nach den Erfahrungen des Gerichts relativ preisgünstig ausgefallen‘ sei“,

– Richter, die Urteile in Versform verfassen („Die Klage – wie die Kammer findet –/ ist vollumfänglich unbegründet./ Auch wenn’s der Klägerin missfällt:/ Es gibt für sie kein Schmerzensgeld.“) und

– die wohl zu einiger Bekanntheit gekommene Entscheidung, des AG Mönchengladbach, das dem wegen eines Reisemangels (fehlendes Doppelbett) Klagenden mit auf den Weg gab, dass dem Gericht „mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt [seien], die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten.“

Hach, was haben wir gelacht!

Vor lauter Lachen ist aber eine Frage auf der Strecke geblieben: Was denkt sich ein Gericht dabei, wenn es solche Urteile verfasst?

Es ist schlichtweg eine Unverschämtheit, dem klagenden Bürger auf diese Weise zu zeigen, was man von seinem Anliegen hält − nämlich nichts. Zudem ist es eines Gerichts unwürdig. Der Richter hat sich neutral mit einer Sache zu befassen und sie einer Lösung zuzuführen und dabei weder die eine noch die andere Seite zu bevorzugen.Damit verbunden ist auch, das Anliegen ernst zu nehmen und den Parteien dies auch zu verstehen zu geben. Für dumme aber auch kluge Witze ist hier meines Erachtens kein Raum.

Mag sein, dass die Entscheidungen in der Sache richtig sind. Aber sich als Vertreter des Staates über Bürger lustig zu machen und sich somit über sie zu stellen, gehört sich nicht und wirft keines gutes Licht auf die urteilenden Richter.

Vielleicht verstehe ich aber auch einfach keinen Spaß…

Update: Carsten Krumm berichtet im beck-blog aus aktuellem Anlass über eine – schon etwas ältere – Familiensache einer alleinerziehenden Mutter mit einem behinderten Kind, in der auf den 11.11., 11.11 Uhr terminiert wurde. Lustig! – fand zumindest der Richter…

Was ist eigentlich Bettwäsche?

10 Nov

Rechtsanwalt Sebastian Dosch berichtet in seinem Blog „kLAWtext“ von einer rechtlichen Auseinandersetzung des Inhabers der Marke „Ohne dich ist alles doof“ gegen einen Konkurrenten, der Bettwäsche mit dem Spruch „Mit dir ist alles toll“ und sehr ähnlichem Aussehen vertreibt. Das dort zitierte Urteil enthält eine Antwort auf die in der Überschrift gestellte Frage, die − seien wir doch mal ehrlich − einigen von uns sicher schon lange unter den Nägel gebrannt hat.

Danach bildet „nach dem Sprachverständnis des Senates der von der Klägerin verwandte Begriff „Bettwäsche“ den Oberbegriff für alle Textilien (…), die beim Beziehen einer Bettstatt verwendet werden, also vor allem Kissenbezüge und Bettbezüge (für das Deckbett) sowie des Weiteren Laken(…).“

Achso!