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Die wundersame Auferstehung der actio libera in causa

28 Sept

Zwei Dinge fallen bei der actio libera in causa ein. Zunächst ist sie ein typisches Beispiel für den sog. Akademikerstreit: große Diskussion, die bei weitem nicht dieselbe Bedeutung in der Praxis hat (3 Promille müssen erstmal ohne schwere gesundheitliche Folgen erreicht werden!). Dazu handelte es sich um eines der Themen, die vor zehn Jahren sehr „examensrelevant“ waren. Nach der Leitentscheidung BGHSt 42, 235 (1996) war die alic sowohl in den Examensklausuren als auch in der mündlichen Prüfung ein Renner. In den 00′-Jahren war das Thema jedoch „out“. So sehr, dass der eine oder andere private Repetitor sagte: „da können Sie ruhig auf Lücke lernen“. Ein Fehler für manchen Examenskandidaten in 2011…wenn er sich denn nicht darauf vorbereitet hatte. Sowohl im Juni (vorsätzliche alic) als auch im August (fahrlässige alic im Straßenverkehr) war die alic ein gewichtiger Bestandteil der Examensklausur im Strafrecht. Dabei gab es keine besonderen Rechtsprechungsänderungen oder wissenschaftlichen Neuerungen zu dem Thema. Das Thema kam quasi aus dem Nichts…

Fazit: solche „Klassiker“ sollten nie vernachlässigt werden, da sie zum Standardrepertoire der Prüfer gehören. Es wird vorausgesetzt, dass einem Examenskandidaten zumindest die Grundzüge der alic, die schon im ersten (!) Semester behandelt wird, bekannt sind…

Für alle, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen, sei als Einstieg der Aufsatz von Thomas Rönnau (JuS 2010, 300ff.) ans Herz gelegt.

Wider salvatorische Klauseln in Hausarbeiten

28 Sept

„Zur Zeit der Bearbeitung waren die aktuellen Auflagen der zitierten Werke teilweise nicht verfügbar.“ Dieser Satz findet sich in einer im Internet kursierenden Vorlage für Hausarbeiten und taucht auch (nicht weiter verwunderlich) in vielen Hausarbeiten unter dem Literaturverzeichnis auf – besonders kurios wird es, wenn dennoch nur aktuelle Auflagen verwendet werden. Von der Verwendung dieser Formulierung möchte ich dringend abraten. Denn die Hoffnung, dass der Korrektor Verständnis für die vermeintlich missliche Lage des Bearbeiters aufbringt, wird in den wenigsten Fällen erfüllt werden. Im Gegenteil: Die Formulierung deutet auf ein falsches Verständnis von wissenschaftlichem Arbeiten hin.

Denn die Regel, aktuelle Literatur zu verwenden, dient nicht dazu, Studenten zu ärgern und ihnen unlösbare Aufgaben zu stellen, sondern den aktuellsten Stand der Forschung zu berücksichtigen. Und hierfür ist Voraussetzung, aktuelle Literatur zu verwenden. Man stelle sich nur vor, ein Arzt behandelt seinen Patienten nicht entsprechend aktueller medizinischer Erkenntnisse, sondern auf dem Wissensstand von vor zehn Jahren. Nun wird das Ergebnis in der Hausarbeit wohl nicht solch dramatische Folgen haben, wie eine nicht zeitgemäße Behandlung einer schweren Krankheit. Aber es ist doch misslich, wenn gerade die Neuauflage eine Rechtsprechungsänderung oder neue Strömungen in der Literatur berücksichtigt und man diese übersieht. Darüber hinaus scheint die Verwendung veralteter Literatur häufig auch gar nicht darauf zurück zu führen zu sein, dass in der Bibliothek alle aktuellen Exemplare vergriffen sind. Vielmehr dürfte das Phänomen häufig derBequemlichkeit des Bearbeiters geschuldet sein: Warum in die Bib fahren, wenn ich die vorletzte Auflage doch zu Hause habe? Warum? Weil wissenschaftliche Arbeit nur so funktioniert.

Über das Wesen einer AG

27 Sept

Zu Beginn der ersten AG-Stunde des Semesters versuche ich meinen Teilnehmern näher zu bringen, worin ich den Sinn einer AG sehe und wie sie ablaufen sollte. Zuerst was eine AG nicht kann: Sie kann und soll keine Vorlesung ersetzen. Wer nicht zur Vorlesung geht, wird in der AG kaum mitarbeiten und dort etwas lernen können. In der Vorlesung, die idealerweise durch Vor- und Nachbereitung ergänzt wird, geht es um umfassende Stoffvermittlung. In der AG dagegen kann ich schon aus zeitlichen Gründen nur bestimmte Probleme, die besonders wichtig und/oder klausurrelevant erscheinen, behandeln.

Was die AG jedoch kann, ist eine Gelegenheit bieten, aktiv Fälle zu lösen, dabei zu lernen, wie man sich unbekannter Probleme annimmt und die Klausurtechnik, also den Gutachtenstil einzuüben. Mein Ziel ist es dabei, dass die Teilnehmer auch dann, wenn sie nicht wissen, wie ein Problem von der herrschenden Meinung und/oder der Rechtsprechung gelöst wird, eine vertretbare Lösung finden. Dies setzt aber vor allen Dingen eins voraus: aktive Mitarbeit! Natürlich hat jeder seine eigene Lerntechnik, und manch einer mag auch schon dadurch lernen, dass er einer Diskussion zuhört und möglichst viel mitschreibt. Aber meine Erfahrung zeigt, dass diejenigen, die sich in der Stunde beteiligen meist auch gute Klausuren schreiben, während diejenigen die wegen pausenlosen Mitschreibens während der Stunde nicht ansprechbar sind, in den Klausuren eher bescheidene Ergebnisse einfahren – dass dies kein Naturgesetz ist, versteht sich von selbst und sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Natürlich ist das alles eine Typ-Frage, und in gewisser Weise ist es natürlich nachvollziehbar, Angst davon zu haben, etwas Falsches zu sagen, aber bisher ist bei mir noch kein Teilnehmer wegen einer „dummen“ Frage oder Antwort ausgelacht worden. Im Gegenteil: Meistens stellt sich heraus, dass auch andere dieselben Fragen haben, sich aber nicht trauen, sie zu stellen.