Auch mutmaßliche Völkerrechtsverbrecher brauchen einen Anwalt

30 Dez

Human Rights Watch kritisiert laut Spiegel Online die Haftbedingungen von Saif al-Islam al-Gaddafi. So habe er seit seiner Festnahme am 19. Oktober 2011 keine Gelegenheit gehabt, mit einem Anwalt zu sprechen und befinde sich ebenfalls seit diesem Zeitpunkt in Isolationshaft, deren Anwendung von Menschenrechtsorganisationen generell scharf kritisiert wird.

Aber ist das so schlimm? Immerhin werden Saif al-Islam al-Gaddafi selbst schwerste Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen. Die klare Antwort: Ja, es ist schlimm und sollte die internationale Gemeinschaft aufhorchen lassen. Denn gerade bei der Verfolgung schwerster Verbrechen muss sich ein Rechtsstaat und muss sich − im Fall von Völkerrechtsverbrechen − die internationale Justiz bewähren. Deshalb muss um der Gerechtigkeit willen gerade bei der Verfolgung schwerster Menschenrechtsverbrechen darauf geachtet werden, dass sie in einem rechtsstaatlich einwandfreien Verfahren erfolgt, und dazu gehört auch und gerade das fundamentale Recht eines jeden Beschuldigten, Zugang zu einem Anwalt zu bekommen. Dieses Recht ist unter anderem in Art. 14 des Internationalen Pakts für bürgerliche und politische Rechte, den Libyen 1970 ratifiziert hat, und in Art. 16 der Menschenrechtscharta der Arabischen Liga enthalten.

Nachdem auch der irakische Prozess gegen Saddam Hussein nach dessen Sturz insgesamt nicht fair abgelaufen ist, steht für dieses Verfahren nach der Meldung ähnliches zu befürchten. Dies sollte für die internationale Gemeinschaft Anlass sein, gegenüber der libyschen Übergangsregierung den Druck zu erhöhen, ein faires Verfahren durchzuführen oder Gaddafi, sofern dis nicht möglich ist, dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu überstellen.

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