Beim Verfassen meines letzten Blogeintrags zur Aufhebung der sexuellen Nötigung in Frankreich war ich über die Informationsvielfalt auf der Seite des französischen Verfassungshofes höchst erstaunt. In der von mir besprochenen Entscheidung findet man nicht nur ein Unterlagendossier zum Verfahren (Werdegang des Gesetztes sowie verschiedenen Stellungnahmen). Nein, es liegt sogar ein wissenschaftlicher Kommentar vor und als Highlight die öffentliche Verhandlung als Video:
Bei den Entscheidungen zur Verfassungsmäßigkeit von Gesetzesentwürfen (das frz. Verfassungsrecht kennt nur die präventive Verfassunungskontrolle von Gesetzten) findet man eine ähnliche Vielfalt von Dokumenten. In einigen Fällen finden sich neben einer englischen (das kennen wir ja vom BVerfG auch) sogar eine deutsche und spanische Übersetzung der Entscheidung wieder, wie z.B. beim Gesetzesentwurf zum Schutz der Indentität.
Solch eine Informationsvielfalt und Transparenz wünscht man sich bei unseren Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht auch!
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