In Frankreich besteht ab dem 1. Juli für Autofahrer die Pflicht, einen unbenutzten Alkoholtest mit sich zu führen. Damit verbunden ist die Hoffnung, dass Fahrer, wenn sie sich nicht sicher snd, ob sie noch im Stande sind ihr Auto sicher zu führen ihre Atemalkoholkonzentration testen und dan aufs Autofahren verzichten. Hierdurh erhofft man sich einen Rückgang der − in Frankreich anscheinend recht hohen − Zahl alkoholbedingter Verkehrsunfälle. Ab 1. November wird für den Fall, dass kein Alkoholtest an Bord ist, ein Bußgeld in Höhe von 11,00 € fällig.
Mir kommen dabei (nicht ganz so) leise Zweifel, ob diese Maßnahme überhaupt geeignet ist, das gewünschte Ziel zu erreichen. Denn, was macht der Fahrer, wenn er nur ein Röhrchen dabei hat? Wenn er pustet und merkt, dass er nicht mehr fahren sollte, lässt er (im besten Fall) das Auto stehen. Wunderbar! Aber wenn er pustet und noch fahrtüchtig ist, riskiert er, das Bußgeld zahlen zu müssen, wenn er kontrolliert wird, weil er ja kein einsatzbereites Röhrchen mehr dabei hat. Das droht meines Erachtens, dazu zu führen, dass die Röhrchen weitgehend ungenutzt bleiben. Um dem entgegen zu wirken müsste die Vorschrift so geändert werden, dass derjenige, der den Test gerade eingesetzt hat, um die Zahlung herumkommt, weil die Regel anderenfalls nutzlos bleiben dürfte. Aber dann kann man auf die Regelung auch gleich verzichten, weil wohl ohnehin jeder, der keinen Test dabei hat, behaupten wird, ihn gerade erst benutzt und danach entsorgt zu haben. Letzteres wäre wohl ohnehin die bessere Alternative.
Auf der verlinkten Seite steht: „Ab dem 1. Juli 2012 ist jeder Halter eines Kraftfahrzeugs verpflichtet, ein unbenutztes und sofort einsatzbereites Gerät zur Messung des Atemalkohols mitzuführen.“
Ob jeder Kfz-Halter wirklich verpflichtet ist, immer einen Alkoholtest mitzuführen? Auch beim Radfahren, Gehen oder Arbeiten? Nur weil er Halter eines Kfz ist? 😉