Archiv | März, 2012

Repetitoren im historsichen Rückblick – Lesehinweis

9 Mär

In der aktuellen NJW findet sich ein interessanter Artikel von Prof. Bodo Pieroth zu Repetitorien aus der Sicht deutscher Schriftsteller des 19. und 20. Jahrhunderts: Juristische Staatsexamina und Repetitorien im literarischen Zeugnis (NJW 2012, 725). Pieroth zeigt in seinem Rückblick, dass schon durch die Jahrhunderte hinweg der Repetitor städiger Begleiter von Examenskandidaten war und ist. Deshalb klingen Zitate wie von Max Zweig (Großcousin von Stefan Zweig) überraschend aktuell:

„…es bestanden private Schnellkurse, in welche faulen und säumigen Studenten, wie ich es war, der Prüfungsstoff durch rigorose Methoden in einer verhältnismäßig kurzen Zeit eingehämmert wurde.“

Die Schilderungen anderer Schriftsteller sind ähnlich.

Gewinne, Gewinne, Gewinne!

8 Mär

Nicht weil wir die Gewinne für uns behalten wollen, sondern weil es bei der Benachrichtigung der Gewinner kleinere Probleme gab, können wir sie erst jetzt bekannt geben. Über je ein Buch aus dem Rolf Schmidt-Verlag können sich freuen:

Dominik Duschl
Sven Rohde
Florian Büth
Janina Hinz
Pietro Schiafone

Weil ein paar der gewünschten Bücher in Kürze neu erscheinen, wird es noch ein bisschen dauern, bis wir die Bücher verschicken. Dann aber viel Spaß beim Lesen!

Vorschlag für das Unwort des Jahres 2012: Mutwillensgebühr

1 Mär

Dass das Bundesverfassungsgericht bisweilen nach Lust und Laune − oder im Falle von Nichtanahmebeschlüssen eben nicht − entscheidet, ist ein alter Hut. Die nicht unproblematische Missbrauchsgebühr ist es auch. Zumindest für mich ein neuer Hut ist aber die Idee einer „Mutwillensgebühr“ beim Bundesverfassungsgericht, die dessen Präsident Voßkuhle sich laut LTO noch vor der parlamentarischen Sommerpause wünscht. Danach soll ein Rechtspfleger (!) zunächst prüfen, ob die Klage evident unzulässig oder unbegründet ist. Mit diesen Fällen beschäftigt sich das Gericht dann nur noch, wenn man die „Mutwillensgebühr“ zahlt. Mit der Evidenz ist es aber so eine Sache, und gerade die Weisheit, die in der Juristenausbildung geradezu zum Dogma erhoben wird, dass solche Dinge, die man als „offensichtlich“, „unzweifelhaft“ oder eben „evident“ bezeichnet, häufig doch nicht so klar sind, sollte einen vielleicht zweimal über diese Gebühr nachdenken lassen. Außerdem erscheint es mir auch nicht als − um bei der Diktion zu bleiben − evident falsche Prognose, dass manche Entscheidung des Rechtspflegers „in dubio pro pecunia“ ausfallen dürfte: wenn dem Kläger sein Anliegen so wichtig ist, wird er ja sicher auch bereit sein zu zahlen…