Vorschlag für das Unwort des Jahres 2012: Mutwillensgebühr

1 Mär

Dass das Bundesverfassungsgericht bisweilen nach Lust und Laune − oder im Falle von Nichtanahmebeschlüssen eben nicht − entscheidet, ist ein alter Hut. Die nicht unproblematische Missbrauchsgebühr ist es auch. Zumindest für mich ein neuer Hut ist aber die Idee einer „Mutwillensgebühr“ beim Bundesverfassungsgericht, die dessen Präsident Voßkuhle sich laut LTO noch vor der parlamentarischen Sommerpause wünscht. Danach soll ein Rechtspfleger (!) zunächst prüfen, ob die Klage evident unzulässig oder unbegründet ist. Mit diesen Fällen beschäftigt sich das Gericht dann nur noch, wenn man die „Mutwillensgebühr“ zahlt. Mit der Evidenz ist es aber so eine Sache, und gerade die Weisheit, die in der Juristenausbildung geradezu zum Dogma erhoben wird, dass solche Dinge, die man als „offensichtlich“, „unzweifelhaft“ oder eben „evident“ bezeichnet, häufig doch nicht so klar sind, sollte einen vielleicht zweimal über diese Gebühr nachdenken lassen. Außerdem erscheint es mir auch nicht als − um bei der Diktion zu bleiben − evident falsche Prognose, dass manche Entscheidung des Rechtspflegers „in dubio pro pecunia“ ausfallen dürfte: wenn dem Kläger sein Anliegen so wichtig ist, wird er ja sicher auch bereit sein zu zahlen…

Kommentar hinterlassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: