Dieser Satz, der mich ein wenig schaudern lässt, findet sich in der Urteilsbegründung des Falls, in dem ein „Hell’s Angel“ einen Polizisten in Putativnotwehr (= Erlaubnistatbestandsirrtum) erschossen hatte. Als die Pressemeldung zu diesem Urteil veröfentlicht wurde, hatte es ja schon ein breites Medienecho hierzu gegeben, und die Deutsche Polizeigewerkschaft hatte sich durch platte nicht ganz überzeugende Kritik am BGH hervorgetan. (Dazu hatte ich hier schon etwas geschrieben.) Nachdem das Urteil veröffentlicht wurde, erscheint mir die damals geäußerte Kritik noch weniger nachvollziehbar, das Urteil des BGH dagegen umso richtiger. Denn, nachdem der Beschuldigte − in der wohl berechtigten Befürchtung, es handele sich bei den Polizisten um ein „Rollkomando“ (BGH) der verfeindeten „Bandidos“ − zwei Schüsse auf die Tür abgegeben hatte, „rief ein anderer Beamter: ‚Sofort aufhören zu schießen. Hier ist die Polizei.‘ Der Angeklagte legte die Waffe sofort weg, lief zum Fenster und rief: ‚Wie könnt ihr so was machen? Warum habt ihr nicht geklingelt? Wieso gebt ihr euch nicht zu erkennen?‘. Er ließ sich widerstandslos verhaften, wobei er verletzt wurde.“
Das klingt für mich ziemlich überzeugend und lässt die Schilderung des Angeklagten, dass er von einem Bandido-Angriff ausgegangen sei, absolut glaubwürdig und nicht als bloße Schutzbehauptung erscheinen.
Merkwürdig finde ich daneben den Grund für die damalige Durchsuchung. Der Beschuldigte war verdächtigt worden, den Betreiber eines Fitnessstudios und in einem anderen Fall eine Prostituierte bedroht zu haben. Die Wohnungsdurchsuchung hatte den Zweck in dieser Sache Beweismittel, insbesondere Aufzeichnungen zu den Vorwürfen zu finden. Ich kenne mich zwar zugegebenermaßen in der Rockerszene nicht besonders gut aus, doch die Vorstellung, dass protokolliert wird, wer wann wem gedroht hat, finde ich doch, nunja, sagen wir mal phantasievoll. Das lässt schon Zweifel an der Geeignetheit und somit der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme aufkommen. Aber gut – der Richter, der den Durchsuchungsbeschluss ausgestellt hat, wird sich dabei schon etwas gedacht haben.
Klar hat er sich ‚was dabei gedacht; vermutlich ging die Assoziationskette wie folgt: Hell’s Angels – böse – winken wir durch.
Honi soit qui mal y pense!
Richter – denken? Ich dachte die wenden recht stumpf an 😉