Gerade in den Arbeitsgemeinschaften für Studienanfänger habe ich den Eindruck gewonnen, dass es durchaus Probleme bereitet, betsimmte (vermeintlich die selben) Probleme, die in einzelnen Rechtgebieten auftauchen, unter abweichenden Vorzeichen in anderen Rechtsgebieten zu erfassen. Exemplarisch steht hier für den AG-Leiter im Strafrecht natürlich Kausalität und objektive Zurechnung. Bei diesen Aspekten, die dem Studenten bereits in den ersten Wochen begegnen, ist natürlich die Verwirrung besonders groß, weil sich Maßstäbe und Theorien nicht eins zu eins etwa auf das Zivilrecht übertragen lassen.
Daher möchte ich drei Ausätze der Professoren Rönnau, Fehling und Faust empfehlen, die den Charme haben, dass sie die ausgewählten Probleme jeweils unter dem Gesichtspunkt des Straf-, Zivil- und Öffentlichen Rechts vergleichend darstellen. Dies ermöglicht es dem Studenten vielleicht etwas besser, eine benötigte Struktur und Vernetzung dieser Aspekte herzustellen.
Rönnau/Faust/Fehling „Durchblick: Kausalität und objektive Zurechnung“ JuS 2004, 113
Rönnau/Faust/Fehling „Durchblick: Der Irrtum und seine Rechtsfolgen“ JuS 2004, 667
Fehling/Faust/Rönnau „Durchblick: Grund und Grenzen des Eigentums- und Vermögensschutzes“ JuS 2006, 18
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