Für die November-Ausgabe des Urteils des Monats haben mein Chef und ich das Urteil des BGH vom 14. September 2011 (Az.: 2 StR 145/11) ausgewählt, bei dem es – stark verkürzt – um einen Fall ging in dem der Angeklagte seine schwer, aber nicht todkranke Ehefrau getötet hatte, worum sie ihn nach einem epileptischen Anfall und in depressiver Stimmung erstmals gebeten hatte. Eine Strafbarkeit nach § 216 StGB lehnt der BGH ab, da das Verlangen kein ernstliches gewesen sei. Vielmehr sei der Angeklagte nach § 212 StGB strafbar, wobei die Strafbarkeit nach § 213 StGB zu mildern sei.
Das Urteil bietet Anlass, sich Gedanken über verschiedene Problemen aus dem Bereich der Tötungsdelikte wie etwa der Sterbehilfe, der Sperrwirkung von § 216 StGB gegenüber §§ 211, 212 StGB, der Strafzumessungsregel des § 213 StGB und nicht zuletzt der Restriktion des Mordmerkmals der Heimtücke in Fällen, in denen der Täter zum vermeintlich besten des Opfers handelt, zu machen.
Kölner Studenten können sich in ILIAS für den Kurs „Urteil des Monats“ anmelden; dort finden sich jeden Monat aktuelle, interessante Urteile aus den drei großen Rechtsgebieten. Das aktuelle Urteil des Monats aus dem Strafrecht findet man auch ohne Anmeldung hier.
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