Neulich in der BILD (I): „10 Urteile, die uns wütend machen!“

8 Nov

Die Schlagzeile müsste wohl eher lauten „10 Urteile, die (nach BILD-Meinung) wütend machen sollen!“
Im Folgenden (zu dem Aufhänger des Artikels vgl. den Beitrag von Fabian Stam) sollen einige Punkte der Darstellung einer kritischen Würdigung unterzogen werden:

Mutter ließ Kind allein im Müll leben – Bewährung
„So einen schlimmen Fall von Vernachlässigung hat Deutschland selten erlebt: 2007 zog Erzieherin Gabriele S. (47) zu ihrem neuen Liebhaber – und ließ ihre vier Kinder (9–12) alleine in ihrer völlig versifften Berliner Wohnung zurück. Ihr Ältester, Joshua (12), musste alleine für seine Geschwister sorgen. Die Müll-Mutter bekam neun Monate auf Bewährung wegen Verletzung der Fürsorgepflicht.“
Fazit: Ich bin für die Aufnahme des Begriffs „Müll-Mutter“ (m.E. menschenverachtend) in das „Bild“-Wörterbuch. Dort findet er eine liebevolle Heimat neben anderen Bild-Neologismen wie „Blutschande-Kinder“, „Hamster-Dödel“, „Schniedel-Woods“ und unvergessen der „Fesselsex-Oma“ (vgl. dazu auch „Fesselsex-Anwalt“).

Mann erschlägt seine Frau – Freispruch
„Ingrid K. (†64) aus Rheinland-Pfalz hatte ihrem Mann gerade noch sein Lieblingsessen gekocht. Plötzlich nahm Ehemann Gerd K. (63) ein Gipsbeil, prügelte mit 20 Schlägen auf seine Frau ein – so lange, bis sie tot war! Der Softwareentwickler behauptete beim Prozess im Herbst 2007, er wisse all das nicht mehr – und wurde freigesprochen. Seinen Job behielt der Mann.“
Fazit: Sieht so aus, als handele es sich um einen Freispruch „zweiter Klasse.“ Herrn K. konnte die Tat nicht nachgewiesen werden. Was das mit dem Lieblingsessen oder seinem Arbeitsplatz zu tun hat, man weiß es nicht…

Stiefmutter vergiftet Mädchen – Bewährung
„Eine Frau (23) aus Süddeutschland mischte ihrer kleinen Stieftochter Angelina (†4) zwei Esslöffel Salz in den Schokopudding, vergiftete sie damit! Das Kind starb – trotzdem schloss das Schwurgericht des Landgerichts Frankentahl (korrekt wohl: Frankenthal, Anm. d. Verf.) einen Mord aus, verurteilte die Frau nur wegen vorsätzlicher Körperverletzung: 14 Monate auf Bewährung.“
Fazit: Hier handelt es sich um das tragische Geschehen aus BGHSt 51, 18 (Kochsalzintoxikation). Allerdings ist schon der Sachverhalt falsch wiedergegeben: Die Stiefmutter mischte das Salz keinesfalls in den Pudding, vielmehr trug sich die Geschichte so zu: Am Nachmittag des Tattages befand sich die Angeklagte allein mit ihrem Baby und der später verstorbenen Angelina in ihrer Wohnung. Während sie im Wohnzimmer damit beschäftigt war, den Säugling zu füttern, begab sich Angelina in die Küche und holte sich einen 200-Gramm-Becher Schokoladenpudding mit Sahne aus dem Kühlschrank. Ersichtlich um den Pudding zusätzlich zu süßen, wie sie es zuvor bei Erwachsenen im Umgang mit Joghurt beobachtet hatte, wollte sie Zucker darüber streuen, nahm stattdessen aber irrtümlich eine Salzpackung und rührte ca. 32 Gramm Kochsalz in die Süßspeise. Gleich beim ersten Kosten bemerkte sie, dass der Pudding ungenießbar war, und ließ ihn stehen. Als nunmehr die Angeklagte in die Küche kam und die auf dem Boden liegende Salzpackung sowie den ungegessenen Pudding sah, stellte sie Angelina zur Rede, die ihr bedeutete, dass der Pudding „widerwärtig“ schmecke und sie ihn nicht essen wolle. Die Angeklagte wurde zornig. Obgleich sie richtig folgerte, dass das Mädchen versehentlich Salz in die Süßspeise eingerührt hatte, veranlasste sie das sich sträubende Kind zu dessen Erziehung und Bestrafung, die Schokoladencreme vollständig auszulöffeln. Sie nahm dabei zumindest billigend in Kauf, dass der Konsum dieser Speise bei dem Mädchen zu Magenverstimmungen, Bauchschmerzen oder Unwohlsein führen würde. Jedoch wusste sie weder, wie viel Salz genau die Süßspeise enthielt, noch war ihr bekannt, dass die Aufnahme von 0,5 bis 1 g Kochsalz pro Kilogramm Körpergewicht (Angelina wog 15 kg) in aller Regel zum Tode führt. Wenig später klagte Angelina über Übelkeit und musste erbrechen; auch setzte bei ihr alsbald starker Durchfall ein. Als sich der Zustand des Kindes im Verlauf der nächsten halben Stunde zusehends verschlechterte und es schließlich kaum mehr Reaktionen zeigte, brachte die Angeklagte das Mädchen ins Krankenhaus, wo es um 17.30 Uhr bereits im komatösen Zustand eintraf. Dort wurde sogleich eine extreme Hypernatriämie (Kochsalzintoxikation) festgestellt. Trotz Notfallbehandlung verstarb das Mädchen 34 Stunden nach seiner Aufnahme.
Fazit: Tatsächlich verurteilt wurde die Täterin wegen gefährlicher Körperverletzung (Salz – in derartiger Überdosierung – als gesundheitsschädlicher Stoff). Tötungsvorsatz hatte die Täterin nicht. Eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge kommt mangels Fahrlässigkeit (Element der Vorhersehbarkeit) hinsichtlich der Todesfolge nicht in Betracht („zwar sei der Tod kausal auf die der Angeklagten anzulastende Körperverletzung zurückzuführen, jedoch habe nur eine in Gesundheitsfragen überdurchschnittlich sachkundige Person die Todesfolge vorauszusehen vermocht; dass bereits verhältnismäßig geringe Mengen Kochsalz im Körper letale Folgen haben können, gehöre weder zum vorauszusetzenden Allgemeinwissen noch sei der Angeklagten eine solche Voraussehbarkeit nach ihren persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten anzulasten.“) Die 14 Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, sind über der Mindeststrafandrohung (sechs Monate) des § 224 StGB angesetzt. Nach § 56 Abs. 1 StGB wird zur Bewährung ausgesetzt, wenn die Freiheitsstrafe unter einem Jahr bleibt und eine positive Prognose (keine Straftaten mehr zu begehen) erfolgt. Hier (14 Monate) greift Abs. 2 nach welchem eine Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit besondere Umstände vorliegen. Hier: Die Täterin war selbst Mutter eines Säuglings. Diesen für gerade in der Kleinkindphase von der Mutter zu trennen dient wohl nicht dem Kindeswohl. Zudem darf nicht vergessen werden, dass die Täterin fortan damit leben muss, den Tod des Kindes ihres Lebensgefährten verursacht zu haben (vgl. Rechtsgedanke des § 60 StGB). Man könnte also zusammenfassend sagen: Mit den Geschehnissen und der moralischen Verantwortung ohnehin bis ans Lebensende bestraft.

Taxifahrer tötet Frau – Richter zeigt Verständnis
„Taxifahrer Joachim G. (56) aus Berlin war 26 Jahre lang mit Ehefrau Christina (†55) verheiratet – im Juli 2010 gestand er ihr eine Affäre, sie rastete aus. Da drückte er ihr ein Kissen aufs Gesicht, erstickte sie. Urteil des Gerichts: fünf Jahre wegen Totschlags. Der Richter zeigte Verständnis für den Angeklagten, gewährte ihm Haftverschonung – und sagte: „Er wollte doch nur seine Ruhe haben …“
Fazit: Das macht den Eindruck, als könne eine Haftstrafe „einfach so“ umgangen werden. Die StPO kennt im Abschnitt zur Strafvollstreckung Regeln zur Haftverschonung. Diese ist allerdings stets an Voraussetzungen geknüpft und wird nicht gewährt, weil „jemand einfach seine Ruhe haben wollte“.

Entschädigung für Kindermörder
„Auch er sorgt immer wieder für Empörung: Seit 2003 brummt der eiskalte Kindermörder Magnus Gäfgen (36) im Knast. Er hatte den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt, erwürgt, in einem Weiher versenkt. Im Verhör glaubten die Ermittler, der Junge lebe noch, drohten dem Entführer in ihrer Verzweiflung mit körperlichen Schmerzen. Dafür bekam Gäfgen im August 3000 Euro Entschädigung zugesprochen.“
Fazit: Hierzu brauche ich wohl nicht mehr viel sagen. Ich verweise gerne auf die Darstellung von bildblog.de mit dem treffenden Titel „Die Perversion des Rechtstaats“.

35 Antworten to “Neulich in der BILD (I): „10 Urteile, die uns wütend machen!“”

  1. RA JM 9. November 2011 um 09:38 #

    So viel Mühe für die Journaille ?!

  2. Swantje Kreuzner 9. November 2011 um 09:44 #

    …und immer gerne wieder 🙂

  3. Markus Hoffmann 9. November 2011 um 10:32 #

    Die BILD-Zeitung hat in diesem Fall völlig Recht. Sie verstehen als Juristen das grundsätzliche Problem überhaupt nicht; dafür stecken Sie selbst viel zu tief in der Maschinerie („Rädchen im System“). Ihre ganze Argumentation oben läuft darauf
    hinaus auf zu zeigen, dass die besagten Urteile rechtsstaatlich einwandfrei und juritisch legitim sind. Das hat die BILD aber zu keinem Zeitpunkt bestritten; im Gegenteil: die Urteile machen ja gerade deshalb so wütend, WEIL sie gesetzeskonform sind. Da bringen Leute Frauen, Kinder und Sonstwen aus wirren Gründen um, laufen anschließend frei rum und das soll „Recht“ sein? Das Volk will kein „Recht“, es will „Gerechtigkeit“. Aber dass werden SIe als Teil des Systems nie verstehen.

    • DasDodo 9. November 2011 um 10:53 #

      Recht ist halt nicht gleich gerecht, dafür muss man allerdings kein Rädchen im System sein um das zu verstehen und als Bildleser ist man sowieso schon lange teil des Systems. Die Bild hat also nicht recht, sie betreibt nur Hetze, mehr nicht.

      gruß
      vom vogel

    • Nathalie 9. November 2011 um 11:10 #

      Werter Herr Hoffmann,

      wenn Sie sich den Fall „Stiefmutter vergiftet Mädchen“ ansehen, der leider der einzige ist, der hier detailliert aufgegriffen wurde, sehen Sie, dass die Darstellung der BILD-Zeitung den Sachverhalt verdreht, verkürzt, ja schlichtweg verfälscht. Das Urteil ist dem tatsächlichen Geschehen mM vollkommen angemessen und auch „gerecht“. Diese Verzerrung von Tatsachen um Meinungen zu „bilden“ ist gängige Praxis bei der BILD-Zeitung. Das ist es, was mich wütend macht.

    • etg 9. November 2011 um 11:51 #

      ok. Mich machen die Urteile nicht wütend. Gehöre ich jetzt nicht mehr zum Volk? Oder macht mich das jetzt zum Juristen (cool, ganz ohne Studium)?

    • Nania 9. November 2011 um 13:03 #

      Lieber Herr Hoffmann,

      das Volk will also „Gerechtigkeit“ nicht „Recht“. Da liegt ein elementarer Fehler in der Auffassung von „Gerechtigkeit“. Gerechtigkeit ist, anders als „Recht/Gesetz“ etwas rein Subjektives, was sich nicht für alle Menschen gleich darstellt. Was für Sie Gerechtigkeit halten, halten viele andere – wie Sie schon allein an den Kommentaren erkennen – nicht für „gerecht“.
      Das deutsche Recht versucht, so weit möglich, alle subjektiven Wünsche objektiv unter einen Hut zu bekommen. Und das funktioniert soweit gut.

    • Th. Koch 9. November 2011 um 14:02 #

      Da bn ich aber mal dankbar, dass derartige Gerechtigkeitsvorstellungen noch nich dafür maßgeblich sind, was als „gerecht“ empfunden wird.

  4. Uwe650 9. November 2011 um 10:59 #

    Mein Vorschreiber hat wohl den Sinn der Bild Berichterstattung nicht verstanden. Zwar stimmt es, derartige Urteile können sicherlich für Unmut in der Bevölkerung sorgen, gerade weil sie gesetzeskonform sind. Aber die Berichterstattung bei der Bild hat Methode, und die Zielsetzung ist das perfide. Wie sie vielleicht bei den hier gepickten Taten sehen, handelt es sich ausschliesslich um Straftaten gegen Kinder oder in Beziehungen. Nun ist es aber z.B. Im Falle Gäfgen so, dass auch Strafgefangene durchaus Rechte haben, diese möchte die Bild aber gerne beschnitten wissen. Am liebsten wäre es der Bild offensichtlich, wenn die Täter öffentlich angeprangert werden könnten, und Bilder zu dem Zweck vorsorglich auch schon einmal ohne Anonymisierung veröffentlicht werden. Noch besser sogar, eine Tätowierung auf der Stirn.

    Bild hat absolut kein Interesse daran um Gerechtigkeit zu kämpfen, der Bild geht es darum die niedersten Instinkte ihrer Leserschaft zu treffen und zu befriedigen.

  5. Benjamin Heitmann 9. November 2011 um 11:16 #

    Wenn jemand selbst auf die Menschenwürde anderer nichts gibt und Menschen wie Dreck behandelt, diese eiskalt ermordet und auch noch Kapital aus diesen Verbrechen schlagen will, dann hat er meiner Meinung nach sein Recht auf Menschenwürde verloren.
    Wir leben nunmal nicht in einer Bienchen und Blümchen Welt. Ungerechtigkeit beherrscht von Anfang bis Ende unser Leben und wenn ich mal in eine Situation geraten sollte wo ich menschlich und nicht „rechtlich“ handel, dann bin ich wenigstens damit zufrieden das richtige getan zu haben. Dem Polizisten der Herrn Gäfgen bedroht hat gehört Anerkennung und kein Tadel! Selbstlos gegen das Gesetzt zu verstoßen um einem Menschen das Leben zu retten und seinen Entführer/Mörder dafür zu bedrohen ist kein Verbrechen-es ist das mindeste!

    • Riebesehl 9. November 2011 um 11:39 #

      „Dem Polizisten der Herrn Gäfgen bedroht hat gehört Anerkennung und kein Tadel! Selbstlos gegen das Gesetzt zu verstoßen um einem Menschen das Leben zu retten und seinen Entführer/Mörder dafür zu bedrohen ist kein Verbrechen-es ist das mindeste!“

      Mit diesen Sätzen geben Sie Ihre eigene Rechtssicherheit auf und befürworten polizeiliche Willkür. Gesetze haben immer und für alle zu gelten, sonst können wir direkt wieder die Faustkeile auspacken.

    • datengammelstelle 9. November 2011 um 11:49 #

      Sehr geehrter Benjamin Heitmann, ich wünsche es Ihnen aufrichtig nie in einem Staat leben zu müssen, der ihr Rechtsempfinden zu seiner Rechtsgrundlage gemacht hat.

    • Uwe650 9. November 2011 um 12:03 #

      Ich hoffe Sie übederdenken Ihre Aussage nochmal. Denn wenn es ihre ehrliche Meinung ist, das ein Leben mit dem eines anderen aufzuwiegen ist, dann haben Sie in der Tat ein bedenkliches Verhalten zu unserer Verfassung.

      Auch verurteilte Straftäter haben Grundrechte. Diese kann man ihnen nicht nehmen und ich bin verdammt stolz darauf in einem Staat zu leben der dieses auch wirklich beherzigt, trotz der Hetze durch die Bild.

      Ich kann nur allen Menschen empfehlen; die hier der Meinung sind, Straftäter müssten viel härter und strenger bestraft werden, die Menschenrechte entzogen werden usw usf; sich mit der Materie zu befassen und dieses Rechtsystem mit dem System totlitärer Staaten zu befassen.

      Und eines dürfte auch klar sein, der Klügere begibt sich nicht auf die gleiche Stufe wie der Herausforderer, denn das ist ein Abstieg.

      • Daarin 9. November 2011 um 14:12 #

        Okay, hier muss ich doch was zu sagen: Es gibt einen unterschied zwischen „strengeren Strafen fordern“ und „Menschenrechte entziehen“. Das eine ist legitim (wenn die Mehrheit dafür ist kann in einem Rechtsstaat durchaus auch veranlasst werden dass ein Raubkopierer 2 Jahre Mindeststrafe kriegt. Aber das will sie ja nicht.)

        Wenn man jetzt noch davon ausgeht dass die Regeln des Rechtsstaates für Verbrecher nicht gelten wird das ganze besonders spaßig, denn dazu gehört eben auch „Keine Strafe ohne Gesetz.“ Was im Endeffekt dann bedeuten würde der Staat könnte ein Gesetz erlassen, sagen wir Spucken auf die Straße bringt sechs Jahre Gefängnis, und dann sperren wir alle deutschen ein, weil das sind ja dann alles Verbrecher.

        Und wenn wir dann auch noch die Grundrechte Abschaffen können wir noch einen Schritt weiter gehen und jedem Verbrecher einfach die Religionsfreiheit absprechen. Wenn wir dann die Zugehörigkeit zu einer Religion, sagen wir mal dem Pastafarianismus unter Strafe stellen hätten wir somit unsere eigenen Verbrecher geschaffen die sich nichtmal mehr auf die Religionsfreiheit berufen können. Spannende Sache sowas, aber vielleicht verstehe ich auch einiges nicht so ganz, bin ja kein Jurist. Aber auch kein Bild-Leser.

    • J. S. 9. November 2011 um 13:51 #

      Sehr geehrter Herr Heitmann,
      wenn Sie der Meinung sind, dass Mörder keine Rechte mehr haben, dann bräuchte man doch auch keine Gerichtsverhandlungen mehr. Sie sind nämlich somit der Meinung, dass man diese Menschen direkt am nächsten Baum aufhängen kann. Sie befürworten durch die Blume Lynchjustiz.
      Das wäre dann aber kein Rechtsstaat mehr sondern Anarchie. Denn jeder kann nun entscheiden, ab wann ein Mensch seine Rechte verwirkt hat. Mord, Kindesmisshandlung, Raub, Betrug.

      Und Sie fordern auch keine Gerechtigkeit sondern schlichtweg Rache, wie das biblische Zitat „Auge um Auge, Zahn um Zahn“.

      • legens 10. November 2011 um 12:59 #

        > Und Sie fordern auch keine Gerechtigkeit sondern schlichtweg Rache, wie das biblische Zitat „Auge um Auge, Zahn um Zahn“.

        Sie übersehen hierbei, dass „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ gerade eine Abschwächung der damals üblichen Rache ist. Es ist gemeint, dass für ein Auge _nur_ ein Auge genommen werden darf, für einen Zahn _nur_ ein Zahn, und nicht gleich das Leben.

      • herr j 10. November 2011 um 16:49 #

        @legens: Darüber hinaus heißt es dort, man solle Auge um Auge etc… >>geben<<
        Und im Neuen Testament, das ja auch in jeder Bibel zu finden ist, sagt ein gewisser Jesus in der Bergpredigt, man solle überhaupt keine Rache üben. So deutlich wird er selbst in der Bergpredigt nicht an jeder Stelle…

    • Fairchild 11. November 2011 um 12:16 #

      Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz)

      Keine Ausnahmen. Auch wenn der Pöbel das gern anders hätte.

  6. Zivilist 9. November 2011 um 11:38 #

    Unmenschlichkeit (Täter) + Unmenschlichkeit (Exekutive/Judikative) = 2x Unmenschlichkeit
    Unmenschlichkeit + Menschlichkeit = 1 Unmenschlichkeit

    Vielleicht hilft ja Mathe um zu verstehen, was Zivilisation bedeutet,

    • Robert 9. November 2011 um 15:28 #

      Sehr schön auf den Punkt gebracht, danke!

  7. Hermine Hagestolz 9. November 2011 um 16:49 #

    Was ist schlimmer? Ein Kind zu ermorden oder einem Kindesmörder zu wünschen, dass seine Rechte beschnitten werden?

    • mac 9. November 2011 um 17:53 #

      Was hat das Eine denn mit dem Anderen zu tun? Wo stellt sich denn die Wahl? Beides ist schlimm und nicht untereinander zu vermengen; Ein subjektives Bedürfnis nach Rache hat in unserem System nichts verloren.

    • Chucky 9. November 2011 um 17:55 #

      man kann den Tätern wünschen, was man möchte…
      Betrachtet man jedoch die Auswirkungen, die die BILD auf die Bevölkerung hat, wirds knifflig.
      Ich befand mich zu der Zeit, in der in der BILD täglich neue Hetzjagden auf die Justiz (oft nicht einmal auf den eigentlichen Täter!) bezüglich der Entschädigung im Fall des Kindermörders zwecks Arbeit unter Menschen, die sämtliche ihrer Meinungen aus der BILD bezogen.
      Deren Ansicht entsprechend solle man die Todesstrafe einführen, Folter legalisieren, das Auge-um-Auge-Prinzip übernehmen…als Jurastudentin wird mir schlecht…
      Man kann in diesem Fall nicht von „was ist schlimmer“ sprechen.
      Man vergleicht damit zwei unterschiedliche Themen.
      Selbstverständlich ist das Töten eines Kindes grausam, zu verachten und eine Menge Dinge mehr…die Folgen, den Täter in seinen Grundrechten zu beschneiden würde Willkür, Folter, fälschliche Vorverurteilungen und noch einiges mehr zur Folge haben, was letztlich nicht nur zu einem toten Kind als Ausgang, sondern zu massenhaft toten oder unschuldig Verurteilten bzw. Gefolterten führen würde.
      Man muss die Dinge auf lange Sicht betrachten.

    • Matze 9. November 2011 um 17:58 #

      Natürlich ist es schlimmer ein Kind zu ermorden.

      Aber. Was ist schlimmer? Einen Zeh abgehackt zu bekommen oder beide Beine?

      Natürlich ist das eine schlimmer als das andere. Aber trotzdem ist beides nicht so toll.

    • Lou 9. November 2011 um 18:20 #

      Ein Kind zu ermorden. Wünsche zu haben ist ja halb so wild.

    • herr j 10. November 2011 um 17:15 #

      Ein Kind zu ermorden ist natürlich schlimmer.
      Aber wie sie schon angemerkt haben ist es auch schlimm, einem Kindesmörder zu wünschen, dass seine Rechte beschnitten werden. Weniger schlimm, aber: schlimm.

  8. Olli 9. November 2011 um 18:02 #

    Was schlimmer ist? Ganz einfach, man sieht es an der Strafe: Der Mörder fährt für mehrere Jahre ein, der Polizist mit der Folterdrohung hat ein paar Tagessätze bekommen. Und die Befürwörter von Folter und Polizeiwillkür kommen ungestraft davon – leider.

    • Matze 9. November 2011 um 18:16 #

      Naja wär ja auch noch schlimmer wenn schon das „Befürworten“ von etwas unter Strafe stehen würde. Zum Glück darf in unserer Gesellschaft noch jeder meinen und gut finden was er will. So bescheuert seine Meinung dann am Ende auch ist.

  9. Achim Flauaus 9. November 2011 um 18:44 #

    „Bild“ ist das Problem, nicht der Mörder und sein Jäger oder die ganzen Meinungen zu diesem Thema. Bild macht blöd und will doch eigentlich nur eines: Quote machen auf dem Printmedienmarkt, Anzeigen teuer verkaufen und Kohle machen für seine Inhaber und wer alles auf deren Gehaltsliste steht. Bild ist ohne jede Moral!

    • Hermine Hagestolz 9. November 2011 um 20:09 #

      „Bild macht blöd“. Dann lies doch mal ein Jahr lang nur die „Bildzeitung“. Bist Du anschließend blöd, wenn Du es nicht schon vorher warst?
      40 Jahre konnten die Menschen in der DDR nur die Systempresse lesen. Waren die so blöd, alles zu glauben?
      Bild hat genauso viel „Moral“ wie das „Neue Deutschland“, die „Süddeutsche“ oder der „Spiegel“. Es gibt halt unterschiedliche Meinungen in einer Demokratie. Sind es andere, als sie Achim Flauaus vertritt, müssen die Vertreter dieser Meinungen nicht „blöder“ sein als Achim Flauaus.

      • Chucky 9. November 2011 um 20:17 #

        Es geht nun auch nicht konsequent darum, dass die BILD verblödet. Das gefährliche an dieser Art des Gossenjournalismus ist, dass sie mehr als alles andere Meinungsbildend ist. Und zwar auf unterstem Niveau.
        Es ist auch nicht jeder BILD-Leser blöd, falls das jetzt als nächster Ansatzpunkt dienen sollte…als „blöd“ würde ich dahingehend nur die Menschen bezeichnen, die lesen, nicht infrage stellen und hinterherhecheln. Sowas ist für mich blöd.

  10. dr. falk von morgen 9. November 2011 um 19:52 #

    Schön. Interessant. Was halten Sie davon, wenn alle Rechtsanwälte und Richter Deutschlands etwas Geld zusammentragen und die Titelseite der Bildzeitung kaufen, um Ihren Artikel dort zu veröffentlichen?
    Ist nicht ganz billig, aber die Kollegen könnten sich das leisten. DAS wäre mal eine Aktion 🙂

  11. dienyx 10. November 2011 um 08:38 #

    Einige der Kommentare hier machen mich echt wütend. Ich freue mich, dass jemand hier in seinem Blog den Versuch wagt die Zeitung als das zu entlarven, was sie auch ist.

    Es ist auch durchaus verständlich, dass einige der Urteile, so verkürzt und einseitig dargestellt, Menschen wütend machen. Aber wie schon erwähnt wurde ist das „Recht“ ein Versuch „Gerechtigkeit“ so weit wie möglich zu objektivieren.

    Zudem gibt es KEINE Strafe, die ein Unrecht wieder gut machen. Man läuft höchstens in Gefahr sich selbst des Unrechts schuldig zu machen, wenn man versucht ein „Auge um Auge“-Prinzip anzuwenden, dass als Reaktion auf solche „Bild“-Titel regelmäßig gefordert wird.

    Leute, die laut nach „abhacken“, „Folter“ oder „Todesstrafe“ schreien, sollten sich mal überlegen, ob sie bereit wären in einem der Staaten zu leben, in dem eine solche oder ähnliche Rechtsauffassung herrscht und ausgeführt wird. Aber nein, so herum betrachtet erschallt dann schnell der Ruf nach Demokratisierung.

    Die Nyx

  12. Jens der andere 12. November 2011 um 01:28 #

    Demokratie und Recht sind dann am stärksten, wenn sie IMMER nach den Regeln spielen, die sie sich selbst gesetzt haben, auch wenn es im Einzelfall schmerzen mag.

    Polizisten dürfen nicht foltern. Straftäter haben Rechte. Ohne Gesetz keine Strafe.

    Das ist nicht immer angenehm, mag manchem auch nicht einleuchten. Aber die Alternativen sind unvorstellbar schrecklich.

    • Robert 12. November 2011 um 21:36 #

      Und sehr erschreckend ist, dass diese einfachen und logischen Tatsachen anscheinend von einem Großteil der Bevölkerung nicht verstanden werden. Ich finde das immer wieder beunruhigend.

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