Das Aufstellen einer Madonnastatue im Treppenhaus führt nicht zu einer Mietminderung, AG Münster NJW 2004, 1334 – Adventskalender (2)
„Die Beklagte hat unberechtigt die Grundmiete für die von ihr bei der Klägerin angemietete Wohnung (…) gemindert. Ein Recht zur Mietminderung steht der Beklagten nicht zu. Ein Recht zur Mietminderung steht dem Mieter nur zu, wenn die Gebrauchstauglichkeit seiner Wohnung beeinträchtigt ist. Dies ist durch die im Treppenhaus aufgestellte Madonna nicht gegeben.
Darüber hinaus ist auch nach evangelischem Glauben Jesus durch Maria geboren worden, so dass die Aufstellung der Madonna im Treppenhaus kein Umstand sein kann, der zu einem besonderen Schock führt. Subjektive Überempfindlichkeiten sind bei der Bewertung von Minderungsrechten nicht zu berücksichtigen. (…)“
Wie auch in den letzten beiden Jahren veröffentlichen wir im Stile eines Adventskalenders kuriose und witzige Urteile. Bekannte Klassiker und Exoten, Mietrecht und Reiserecht können – Türchen für Türchen – entdeckt werden.
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