How to… (III): Wie nutze ich ein Fallbuch richtig?

25 Jun

Da sich Literaturempfehlungen in Vorlesungen meist auf Lehrbücher beschränken, wird von Studenten in den begleitenden Arbeitsgemeinschaften oft nach einem „guten Fallbuch“ gefragt. Ich lasse mir vor einer Antwort grundsätzlich kurz die Erwartungen bzw. die Lerntaktik des AG-Teilnehmers schildern. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass die Arbeit mit bzw. das Lernen an Fällen nur dann zielführend ist, wenn die Übungsfälle auch richtig eingesetzt werden.

Der richtige Umgang beginnt mit der richtigen Herangehensweise. Ein Fallbuch sollte nicht als vergleichsweise unterhaltsames Lehrbuch verstanden werden. Die Anschaulichkeit der Fälle (gerade im Strafrecht) darf nicht dazu verleiten, das Buch wie einen Roman durchzuschmökern. In der Selbstkontrolle kann der Student meist den Sachverhalt wiedergeben, die rechtliche Bewertung erschöpft sich allerdings oft in der Benennung der Klausurprobleme – ohne diese hinterher selbstständig lösen zu können. Ergiebige Arbeit mit einem Fallbuch sollte sich aber nicht nur im Erkennen spezieller Probleme während der Lektüre erschöpfen, sondern gleichberechtigt auch eine gelungene Darstellungsweise vermitteln. Viele Studenten können Meinungsstreitigkeiten auswendig. Sollen diese aber in ein Gutachten selbstständig eingebunden werden, herrscht Unsicherheit (diese beginnt teilweise schon bei der Überlegung, an welchem Tatbestandsmerkmal eine Diskussion relevant wird). Deshalb sollte die Arbeit mit Fällen mit dem Lernen am Lehrbuch kombiniert werden: Das Fallbuch zeigt idealerweise die Darstellung des abstrakten Problems aus dem Lehrbuch im Ernstfall. Diese Leistung wird vom Bearbeiter schließlich auch in der Abschlussklausur gefordert. Das sollte bei der Arbeit mit dem Fallbuch immer im Kopf bleiben.

Sehr lehrreich ist – bezogen auf das Strafrecht – m.E. jedenfalls das Klausurtraining Strafrecht von Kindhäuser/Schumann/Lubig, das bald in der 2. Auflage erscheint. Nachteil für Studenten im Grundstudium: Der Prüfungsstoff wird kombiniert behandelt. So wird die Zurechnung nach § 25 Abs. 2 StGB etwa an den Raubdelikten erörtert. Wenn im zweiten Semester die Mittäterschaft besprochen wird, sind die Raubtatbestände den Studenten aber noch unbekannt.
Für das erste und zweite Semester kann ich Seier, Die Anfängerklausur im Strafrecht, 1. Aufl. 2010 empfehlen. Hier ist der Stoff auf den Allgemeinen Teil beschränkt und mit wertvollen Hinweisen versehen.
Umfassender ist dagegen Valerius, Einführung in den Gutachtenstil, 1. Aufl. 2005. Hier werden Fälle aus allen drei Rechtsgebieten bearbeitet und die Darstellungsweise steht im Vordergrung.

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