Auf einer eigens hierfür eingerichteten Seite wendet sich das BKartA an Personen, die in Kenntnis von Informationen sind, die der Aufdeckung bestehender Kartelle von Nutzen sein dürften. In einem entsprechenden Protokoll können die Informationen im Falle der Bereitschaft zur Preisgabe eingetragen und an das BKartA übermittelt werden. Das System unterscheidet hierbei zwischen vertikalen und horizontalen Kartellverstößen sowie Marktmachtmissbrauch. Um den entsprechenden Personen einen Anreiz zur Offenbarung zu schaffen, wurde das System so eingerichtet, dass der Betreffende anonym, ein Dialog zwischen Betroffenem und BKartA aber dennoch möglich bleibt. Die Furcht vor Repressalien soll damit als Asschlussgrund für eine Unterstützung bei der Aufdeckung von Kartellen beseitigt werden.
Ob das System wirklich in der Lage ist, die Wahrscheinlichkeit der Kartellaufdeckung zu steigern, wird sich noch zeigen. Ein vergleichbares System sei jedenfalls in langjähriger Praxis von Landeskriminalbehörden erprobt worden. Denkbar erscheint jedenfalls, dass die Implementierung dieses Systems zusätzlichen Druck auf bestehende Kartelle ausübt, sodass das Bonusprogramm des BKartA von Kartellanten unter Umständen in Zukunft häufiger in Anspruch genommen wird und über diesen Weg Kartelle aufgedeckt werden können.
siehe auch:
http://kartellblog.de/2012/06/03/anonyme-hinweise-beim-kartellamt/
Im Übrigen sei auf einen Aufsatz von Dr. Silvelyn Wrase und Christoph Fabritius verwiesen, der sich mit der Gewährung von Prämien für Hinweisgeber bei Kartellrechtsverstößen befasst.
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