Hakenkreuz = Nazi?

3 Apr

Der Kölner Stadtanzeiger (KStA) berichtet von einem Abendschüler, der in der Schule Hakenkreuze zur Schau trägt. An sich ein klarer Fall des § 86a StGB, des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen – wäre da nicht die Tatsache, dass der Betreffende Hinduist ist und das Hakenkreuz in dieser Religion als Glückssymbol gilt. Der Schuldirektorin ist das egal: „Für mich ist das eindeutig. Das Hakenkreuz ist ein verfassungsfeindliches Symbol. Das Tragen ist strafbar.“ So zitiert der KStA die Schulleiterin, über deren juristische Qualifikation nichts Näheres bekannt ist. Den Hinweis, dass das was man als eindeutig bezeichnet, häufig doch nicht so eindeutig ist, spare ich mir mal.

§ 86a schützt als abstraktes Gefährdungsdelikt den demokratischen Rechtsstaat und den politischen Frieden. Wenn eine Handlung aber von vornherein überhaupt nicht dazu geeignet ist, diese Rechtsgüter zu beeinträchtigen, dann kann sie meines Erachtens auch nicht dem Tatbestand unterfallen. Bedenkt man das Argument der Schulleiterin, dass das Tragen der Hakenkreuze den Schulfrieden beeinträchtige, könnte dies dem Schüler aber wohl tatsächlich untersagt werden, ist das Bundesverfassungsgericht doch bedauerlicherweise der Auffassung, dass das verfassungsrechtliche geschützte Gut des „Schulfriedens“ (wo steht das eigentlich?) die Religionsausübungsfreiheit einschränken kann…

Edit: Jetzt auch bei lto.de.

4 Antworten to “Hakenkreuz = Nazi?”

  1. student 3. April 2012 um 11:24 #

    Bedenkt man, dass eine Strafbarkeitslücke in diesem Fall dazu führen würde, dass Horden von NPD Anhängern sich plötzlich als Hinduisten outen würden, ist die Entscheidung durchaus nachvollziehbar.

  2. Fabian Stam 3. April 2012 um 11:56 #

    Der Gedanke kommt einem natürlich, aber ehrlich gesagt schätze ich diese Dammbruchgefahr doch recht gering ein. Schließlich unterläge die Behauptung, Hinduist zu sein, der Beweiswürdigung des Richters, und der dürfte wohl erkennen, ob es sich um die Wahrheit oder eine Schutzbehauptung handelt.

    Wichtiger ist aber, dass das Strafrecht nicht dazu dient „Strafbarkeitslücken“ zu schließen – Strafrecht muss, da ultima ratio, immer fragmentasrisch und somit lückenhaft sein. Es dient dem Rechtsgüterschutz: wo kein geschütztes Rechtsgut beeinträchtigt wird, hat Strafrecht nichts zu suchen.

  3. Bert Grönheim 3. April 2012 um 12:19 #

    Auch unter dem Oberbegriff Schulfrieden war das Schulgebet eines muslimischen Schülers untersagt worden. Auch hier sehe ich das Ausweichen von der Frage, wie viel Individualität ist eine Gesellschaft bereit zu gewähren. höher bewertet als den angeblichen Ordnungsgedanken. Ich meine, daß dringender Bedarf besteht, in Erinnerung zu rufen, daß miteinander leben auch Last und nicht nur Lust ist. Das Abwürgen jeder vermeintlichen Regelverletzung ist irgendwann das Ende von Kreativität. Die Hakenkreuz-Symbolik findet sich im übrigen auch in Mosaiken im römisch-germanischen Museum in Köln. Das dürfte kaum als Ziel für Verdächtigungen taugen, hoffe ich.

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  1. Wi(e)der Hakenkreuze | reuter-arbeitsrecht.de - 4. April 2012

    […] geworden auf den Artikel im Stadtanzeiger bin ich durch den Wissmit.Com-Blog). Dessen Frage „Hakenkreuz = Nazi“ kann man in Deutschland grundsätzlich immer mit „Ja“ […]

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