Knapp 10 Jahre nach Inkrafttreten des IStGH-Statuts hat der Internationale Strafgerichtshof heute sein erstes Urteil verkündet und Thomas Lubanga für schuldig befunden, in den Jahren 2002 und 2003 Kinder unter 15 Jahren als Soldaten für seine Forces patriotiques pour la libération du Congo rekrutiert und in Kämpfen eingesetzt zu haben. Das Strafmaß wird das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt verkünden.
Nach seinem Statut ist der IStGH für die Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, frühestens 2017 auch für die Verfolgung des Verbrechens des Angriffskriegs zuständig. Anders als nach den Statuten der Internationalen Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und Ruanda (ICTR), die eine vorrangige Zuständigkeit vorsehen, belässt das IStGH-Statut die grundsätzliche Zuständigkeit für die Verfolgung der Völkerrechtsverbrechen bei den hiervon am nächsten betroffenen Staaten. Nur wenn diese hierzu nicht willens oder in der Lage sind, ist die Zuständigkeit des IStGH begründet. Die Zuständigkeit des IStGH ergab sich, weil die Demokratische Republik Kongo, deren Behörden Lubanga festgenommen hatten, das Verfahren nicht selbst durchfahren wollten, und den IStGH um die Untersuchung der Kriegsgeschehnissen ersucht hatten.
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