Weihnachtsgeschichte mal anders: Hinweis auf das Blog von Jürgen Osbahr

22 Dez

Eine amüsante Variante der Weihnachtsgeschichte erzählt Jürgen Osbahr in seinem Blog Strafrecht Itzehoe. Dass der Fall nicht in Deutschland spielt und soweit ersichtlich auch kein deutsches Strafrecht anwendbar ist, erklärt, dass die Mutter „mit einer Anklage wegen Fahrlässigkeit rechnen“ muss. In jedem Fall lesenswert!

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