An dieser Stelle will ich eine Beobachtung ansprechen, die ich in den letzten Semestern verstärkt gemacht habe. Sie betrifft die Hörerzahl in der Vorlesung Strafrecht GK III. Diese ist traditionell immer geringer, als diejenige in den ersten beiden Semestern. Da die meisten Studenten ihre zwei Strafrechtsscheine im GK I und GK II erledigen, höre ich oft von ehemaligen AG-Teilnehmern: „Jetzt mache ich erstmal die Zivilrechtsscheine und die Grundlagenfächer.“
Das ist zunächst sehr verständlich. Dennoch möchte ich etwas Salz in die Wunde streuen. Gerade die im GK III behandelten Normen und Probleme taugen nicht zur berühmten „Lücke“. Auch darf die erhebliche Examensrelevanz der Vermögens- und Anschlussdelikte keineswegs unterschätzt werden. Die große Zahl verschiedenster Betrugskonstellationen, der Diebstahl in Gestalt von Qualifikation und Regelbeispiel und last but not least Raub und räuberische Erpressung haben es „in sich“. Gleiches ist für die Anschlussdelikte (vgl. dazu auch den Beitrag von Swantje Kreuzner hier im Blog) zu konstatieren, die immer wieder Gegenstand von Examensklausuren sind. Auch sollte man nicht zu sehr auf das (wohl unvermeidliche) Rep warten, wo das dann schon alles erklärt wird. Die Vermittlung dieser Grundlagen geschieht in einem ersten Schritt am besten im Rahmen der Vorlesung, zu deren Besuch ich daher nachdrücklich auffordern will!
Dem kann ich nur zustimmen. Wie die Auswertung der Klausuren im ersten Staatsexamen zeigt (vgl. hier: http://www.klausurenkurs.uni-koeln.de/_download/Auswertung-Strafrecht.pdf), darf die Examensrelevanz (81%) der Vermögensdelikte nicht unterschätzt werden.
Aber der Rat zur „Examensrelevanz“ löst im Grundstudium ähnliche Reaktionen wie die Lehrerweisheit „das lernt man nicht für die Klausur, sondern fürs Leben“ aus 😉
Das ist, möchte ich meinen, ein allgemeines Problem zum Ende des Grundstudiums. Bei uns ist es insbesondere die Vorlesung Verwaltungsrecht BT, die – trotz erheblicher Klausurrelevanz – zu wenig Aufmerksamkeit bekommt. Woran es liegt – etwa an einer zu geringen Würdigung durch die Studienordnung oder daran, dass die Studenten in diesem Stadium das Grundstudium mental schon hinter sich gelassen haben – ist schwer zu sagen, aber heißt es dann, das ist ein Bereich, den man erst beim Repetitor kennen gelernt habe…
Ich erinnere ich gut an die Vorlesung zum Strafrecht III im Sommersemester 2011. Wir waren höchstens 30, oder 40 Leute. War schon recht gemütlich 😀
Auch ich kann da Dominik nur Recht geben. Im vergangenen Wintersemester ging es mir da ganz ähnlich. Geringe Anzahl an Studenten, dafür recht hohes Maß Stoffinput. Lief bei uns gut.