Häufig blicke ich bei der Frage nach den Auslegungsmethoden in ratlose Gesichter, was mich verwundert, weil die Auslegung von Normen doch gerade der zentrale Bestandteil der Juristerei ist. Üblicherweise unterscheidet man dabei zwischen der grammatischen, systematischen, teleologischen und historischen Auslegung.
Im Rahmen der grammatischen Auslegung wird ermittelt, welchen Wortsinn die Regelung hat. Auch wenn der Gesetzgeber sich regelmäßig – schon der Rechtssicherheit wegen – am allgemeinen Sprachgebrauch orientieren wird, ist der Wortsinn einer Norm in den seltensten Fällen eindeutig. Er stellt daher nur einen Bereich dar, innerhalb dessen mehrere Deutungen möglich sind. Daraus ergibt sich, dass der Wortlaut zumindest im Strafrecht die äußerste Grenze der möglichen Auslegung darstellt. Welche unter verschiedenen möglichen Auslegungen vorzugswürdig ist, ergibt sich im Zusammenspiel mit den übrigen Auslegungsmethoden.
Bei der systematischen Auslegung betrachtet man die Norm im Zusammenhang aller Rechtsnormen, versteht die auszulegende Norm also als Teil eines einheitlichen Regelungssystems und bevorzugt deshalb eine Auslegung, die sich in dieses System einfügt.
Neben diesen Kriterien sind bei der Auslegung Sinn und Zweck (= Telos) der Norm zu beachten. Diese ergeben sich oftmals aus einer Analyse der Interessenlage, d.h. im Strafrecht des geschützten Rechtsguts. Anhaltspunkte für das geschützte Rechtsgut können sich etwa aus dem systematischen Zusammenhang und häufig auch aus der Überschrift des Abschnitts ergeben. Hier sollte man sich verdeutlichen, welche Interessen sich gegenüberstehen und wie diese vom Gesetzgeber bewertet werden.
Bei der historischen Auslegung sind schließlich die Entstehungsgeschichte und die Normvorstellung des historischen Gesetzgebers zu berücksichtigen. Sie steht deshalb in enger Verbindung mit der teleologischen Auslegung. Hierbei bedient man sich an Gesetzesentwürfen, Beratungsprotokollen, Entwurfsbegründungen Parlamentsberichten usw. Naturgemäß kann der Bearbeiter in der Klausursituation hierzu regelmäßig wenig sagen, sodass die historische Auslegung eher in Hausarbeiten eine Rolle spielt.
Eigentlich gar nicht schwer, oder?
Das erste Mal…Jura soll vor allem den Studienanfängern einen (kleinen) Überlick bei den grundlegenden Fragen des Studiums verschaffen.
6.14Uhr? Meine Herrn, zu welch nachtschlafener Zeit bloggst Du denn?!
Achja, den Artikel bzw. die Reihe „Das erste Mal Jura“ find ich gut 🙂
und was ist mit der letzten Auslegungsmethode : der Rechtsethischen Auslegungsmethode ?????