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BGB Moot Court in Köln: Gäste willkommen!

12 Nov

Derzeit läuft der 9. Moot Court zum Bürgerlichen Recht, organisiert vom Projekt „Recht Aktiv“ der Universität zu Köln. Teilnehmer dieses Wettbewerbs sind Studierende unserer Fakultät, die in insgesamt vier Verhandlungsrunden als Kläger- bzw. Beklagtenvertreter jeweils zu einem neuen Fall ihren Mandanten in einem mündlichen Plädoyer vertreten.

Die Wettbewerbsjury besteht aus Praktikern und Professoren. Die Wettbewerbsrunden werden am Mittwoch, den 13. November 2013, ab 18 Uhr in der Kanzlei Osborne Clarke (Innere Kanalstraße 15, 50823 Köln), am Dienstag, den 19. November 2013, ab 18 Uhr in der Rechtsanwaltskammer Köln (Riehler Str. 30, 50668 Köln) und schließlich das Finale am Dienstag, den 26. November 2013, ab 18.30 Uhr im Oberlandesgericht Köln (Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln) ausgetragen.

Diese Veranstaltungen bieten neben den unterhaltsamen Verhandlungen der Studierenden auch die Möglichkeit, in entspannter Atmosphäre mit Anwälten, Richtern und Professoren ins Gespräch zu kommen und einen Blick in Kanzleien und Gerichte zu werfen.

An den genannten Abenden sind Gäste herzlich eingeladen! Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie hierfür um eine kurze Rückmeldung unter bgbmootcourt(at)uni-koeln.de.

Umfrage: Sind Wirtschaftswissenschaften eine sinnvolle Ergänzung für das Jurastudium?

6 Mär

Für viele Juristen sind BWL- und VWL-Kenntnisse im Berufsalltag hilfreich. Diese werden jedoch oft durch Weiterbildung oder „on the job“ erworben. Was meinen die Blog-Leser:

Unter Juristen

5 Mär

Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen einem Syndikus und einem Justitiar? Handelt es sich bei den Grundlagenfächern um die Vermittlung wesentlicher Rechtskenntnisse aus den wichtigsten Gesetzen? Und haben Juristen mit der Methodenlehre ein eigenes didaktisches Vorgehen entwickelt, um juristisches Wissen zu vermitteln? Als Nicht-Juristin an der rechtswissenschaftlichen Fakultät lerne ich seit einem halben Jahr eine neue Sprache, um mich im Gespräch mit Juristen nicht sofort nach zwei Sätzen als Nicht-Juristin zu „outen“.

Gelungene Kommunikation lebt ja zunächst von dem gleichen Verständnis wichtiger Kernbegriffe. Dieses ist konstituierend, damit Kommunikation auf der Sachebene überhaupt funktionieren kann. In der interdisziplinären Zusammenarbeit bringen beide Seiten dabei ihr spezifisches Vokabular mit. Manchmal meint man auch, man spräche von derselben Sache – jeder Gesprächspartner durchdenkt den Begriff aber aus einem anderen Blickwinkel. Ein Beispiel:

Eine Juristin fragte mich im Zusammenhang mit Finanzierungsarten, ob eine Anleihe nicht das Gleiche sei wie ein Darlehen. Im ersten Moment war ich perplex, wie sie auf so eine Idee überhaupt kommen konnte. Die beiden Instrumente unterscheiden sich betriebswirtschaftlich dahingehend, als dass eine Anleihe mit einem Kapitalmarktinstrument, ein Darlehen im allgemeinen Sprachgebrauch mit einem Kredit gleichgesetzt wird. Beim Blick ins BGB wurde mir jedoch einiges klarer. In §488 (1) heißt es: „Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuerstatten.“ Nach dieser juristischen Definition ginge eine Anleihe tatsächlich als Darlehen durch. Der rechtliche Begriff reicht jedoch deutlich weiter als die bankgeschäftliche Bezeichnung, so dass ein Betriebswirt nie von einer Anleihe als Darlehen sprechen würde.

Auf der Beziehungsebene kann interdisziplinäre Kommunikation dann besonderes bereichernd sein, wenn man die gegenseitigen Erfahrungen nutzt, um voneinander zu lernen. Sozialisiert durch ein Studium an der WiSo-Fakultät der Uni Köln sowie die daran anschließende Tätigkeit in einem DAX-Konzern ist mein eigenes Denken und Handeln bisher von Wirtschaftlichkeit und Ergebnisorientierung geprägt worden. Nun lerne ich die Freude an der Diskussion und am Austausch von rhetorisch ausgefeilten Argumenten kennen. Sicherlich hängt dies im Allgemeinen auch mit der wissenschaftlichen Arbeit zusammen, aber im Besonderen eben auch mit der juristischen Arbeits- und Denkweise. „Ich plädiere für diesen oder jenen Standpunkt.“ Oder aber: „In diesem Punkt muss ich dir vehement wiedersprechen.“ Dies sind Formulierungen, die mich immer an ein für Juristen typisches Arbeitsfeld, nämlich an Gerichtsverhandlungen, denken lassen. Ab und zu wird dann dem Gesprächspartner ein wenig Wasser oder wahlweise Essig in den Wein gegossen – und damit zum Ausdruck gebracht, dass man das Gegenargument nun wohl oder übel schlucken muss, ob es einem schmeckt oder nicht.

Die Bedeutsamkeit interdisziplinärer Kommunikation und die Entwicklung eines Verständnisses füreinander empfinde ich als bereichernd. Gerade Rechts- und Wirtschaftswissenschaften weisen ja auch inhaltlich viele Schnittstellen auf, an denen man viel voneinander lernen kann.

Also erst einmal Vokabeln… und sich mit der Denk- und Arbeitsweise des jeweils anderen vertraut machen. Lohnt sich das denn überhaupt? (Als Ökonomin sei mir diese Frage gestattet.) Ich glaube ja, denn durch das Erlernen einer neuen Fachsprache, die logische Strukturierung von Argumenten sowie deren rhetorisch brillante „Verpackung“ öffnen sich mir auf Sach- und auf Beziehungsebene ganz neue Kommunikationsmöglichkeiten.

So mag vielleicht der ein oder andere Jurist auch Freude daran haben, sich mit den folgenden Fragestellungen auseinanderzusetzten: Was ist der Unterschied zwischen Cash Flow und Cash Cow? Handelt es sich bei Output und Outcome tatsächlich um ökonomische Begriffe? Und haben Wirtschaftswissenschaftler außer Effizienz und Effektivität eigentlich noch etwas anderes zu bieten? Ich plädiere für ein fachübergreifendes Lernen! Und hoffe, dass mir dabei nicht zu viel Wasser in den Wein geschüttet wird…

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