Nicht nur fortgeschrittene Studenten stellen sich Fragen zu Jura-Examen (genauer: Erste Prüfung = universitäre Schwerpunktbereichsprüfung und staatliche Pflichtfachprüfung). In seiner Studienzeit hört man Vieles: Wahrheit und Legende vermischen sich dabei aber oft. Während zum universitären Teil man Informationen an der jeweiligen Uni bekommen kann (z.b. Köln), empfiehlt sich für die staatliche Pflichtfachprüfung in NRW der Aufsatz von Frau Dr. Dylla-Krebs (ehem. richterl. Doz. im JPA am OLG Köln), der auch auf der Seite des Justizprüfungsamt (JPA) am OLG Köln zu finden ist.
Für alle, die wissen wollen, wie sich die Juristenausbildung in Deutschland entwickelt hat: Hattenhauer, JuS 1989, 513.
Kommentar hinterlassen