Bleibepflicht des Kommandanten bei einer Havarie: Gibt es die Pflicht für den Kapitän „als letzter Mann von Bord“ zu gehen?

18 Jan

Francesco Schettino, Kapitän des havarierten Kreuzfahrtschiffs Costa Concordia, hat versagt: Die Evakuierung der Passagiere nach dem Schiffbruch vor der Insel Giglio verlief unkoordiniert, wenn nicht katastrophal. Schettino selbst, der darüber hinaus nicht nur für die Havarie wegen eines riskanten Manövers verantwortlich sein soll, befand sich möglicherweise im Zeitpunkt der Evakuierung überhaupt nicht mehr an Bord als die Mehrzahl der Passagiere noch nicht in Sicherheit war.

Nun stellt sich die Frage, ob ein Kapitän, der ein sinkendes Schiff vor Ende der Rettungsarbeiten verlässt, damit eine gesetzliche Pflicht verletzt. Hier sei einmal auf das deutsche Recht geblickt: Für alle Kauffahrteischiffe (= Handelsschiffe, zu denen auch Passagierschiffe gehören), welche die deutsche Bundesflagge führen, gilt jedenfalls das SeemG. Danach ist der Kapitän der vom Reeder bestellte Führer des Schiffs, § 2 Abs. 1 SeemG. Nach § 106 SeemG „hat er für die Erhaltung der Ordnung und Sicherheit an Bord zu sorgen“. Eine Bleibepflicht bei Seenot ist dem SeemG allerdings explizit nicht zu entnehmen. Das Postulat für den Kapitän „als letzter von Bord zugehen“ und damit die Evakuierung aller Passagiere abzuwarten, bis er sich selbst in Sicherheit bringt, ist demnach – auch nach deutschem Recht – keine gesetzliche Verpflichtung, sondern schlichtweg ein Ehrenkodex. Allerdings wäre eine Garantenpflicht aus seiner Stellung als Kapitän (i.S. einer Beschützergarantenstellung) durchaus denkbar und somit eine Strafbarkeit wegen eines unechten Unterlassensdelikts möglich. Darüber hinaus hat er das Unglück wohl selbst zu verantworten, sodass zudem eine Garantenstellung aus Ingerenz in Betracht kommt.

Das Versagen eines Kapitäns auf See zieht zumeist besonders schwere Folgen nach sich: So war es ebenfalls der Kapitän des Öltankers Exxon Valdez, der im Jahr 1989 nach immensem Alkoholkonsum nicht mehr fähig war, das Schiff nach einer Kursabweichung wieder zurückzuführen. Die anschließende Havarie löste vor Alaska eine der schlimmsten Umweltkatastrophen (Ölpest) der Geschichte aus.

Kommentar hinterlassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: