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Ankündigung – Vortrag von Prof. Dr. Cornelius Nestler: Das Strafverfahren gegen John Demjanjuk: Rückblick und Ausblick, 22.11.2011, 19.15h

11 Nov

Terminhinweis: Das Strafverfahren gegen John Demjanjuk: Rückblick und Ausblick – Ein Vortrag von Prof. Dr. C. Nestler; Dienstag 22. November 2011, 19:15 Uhr in Hörsaal II der Universität zu Köln

An dieser Stelle möchten wir auf einen Vortrag von Herrn Prof. Dr. Nestler zum Strafverfahren gegen John Demjanjuk, im Rahmen der jährlichen Herbstveranstaltung des Vereins zur Förderung des Instituts für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität zu Köln, hinweisen. Herr Prof. Dr. Nestler ist ein ausgewiesener Kenner dieses Strafverfahrens, da er als Nebenklägervertreter zwölf Nebenkläger aus den Niederlanden, den USA und Israel, deren direkte Angehörige im Vernichtungslager Sobibor ermordet wurden, in diesem Verfahren betreut und vor dem Landgericht München II vertreten hat. Im Mai 2011 wurde John Demjanjuk nach 18 Monaten Hauptverhandlung wegen Beihilfe zum Mord an 28.060 Juden im Vernichtungslager Sobibor zu 5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Prof. Dr. Nestler schildert in einem Rückblick unter Verwendung von Bildsequenzen und Dokumenten und des nunmehr vorliegenden schriftlichen Urteils die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Verfahren gegen John Demjanjuk und erläutert, welche Ansätze für eine weitere Verfolgung von NS-­Verbrechen es noch gibt.

Bereits im Oktober 2009, kurz vor Beginn der Hauptverhandlung, hat Herr Prof. Dr. Nestler einen sehr interessanten Vortrag über die rechtlichen Probleme des Verfahrens gehalten. Über den ersten Vortrag von Herrn Prof. Dr. Nestler können Sie sich informieren durch einen Bericht, den unser Mitautor Michael Schieder für den Newsletter der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln, Dritte Ausgabe April 2010 (S. 9-13), verfasst hat.

Alle Interessierte sind herzlich, auch zu dem anschließenden geselligen Beisammensein, eingeladen.

So vieles ganz falsch! (Gastbeitrag Prof. Dr. Cornelius Nestler)

26 Okt
Kommentar von Prof. Dr. Nestler zu einem Interview in der Zeit vom 1. September 2011 mit dem Strafverteidiger und bekannten Buchautor Ferdinand von Schirach

Cornelius Nestler

In diesem Interview versucht die Redaktion der ZEIT eine Brücke zwischen dem neuen Roman von von Schirach und der Reaktion der Justiz der BRD auf die NS-Verbrechen zu schlagen. Dabei ist einiges erstaunlich daneben geraten:

“Warum kamen die meisten NS-Verbrecher straffrei davon?“ Auf diese Frage wollte die ZEIT mit Hilfe des Strafverteidigers und Bestsellerautors Ferdinand von Schirach eine Antwort finden. Das sog. Dreher-Gesetz, nach dem langjährigen Autor des über Jahrzehnte am meisten genutzten Kommentars zum StGB genannt (Nachfolger ist der “Fischer”), das mit kräftiger Unterstützung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 22, 375) ab 1969 zur Straflosigkeit vieler NS-Täter wegen Verjährung führte, ist Gegenstand seines neuen Romans. Leider gerät die Antwort ziemlich daneben.

So heißt es in dem Infokasten, den die Redaktion dem Interview beigefügt hat: Mit dem Gesetz gelang es, „sämtliche Nazi-Verbrechen verjähren zu lassen, indem sie als Mittäterschaft eingestuft werden konnten.“ Ich denke, dass die aufmerksamen Leser sich gewundert haben, selbst die ohne juristische Vorkenntnisse: Verjährung für „sämtliche“ Naziverbrechen? – es gab doch auch nach 1969 noch Strafverfahren gegen NS-Täter. Und wie hat denn bitte ein Gesetz, dass alle Nazi-Verbrecher auf eine Ebene MIT den Tätern Hitler und Himmler stellt, ausgerechnet zur Straflosigkeit führen können? Es war natürlich ganz anders: In den 60ger Jahren hatte sich eine Rechtsprechung etabliert, die nahezu alle NS-Täter nur als Helfer der eigentlichen Täter Hitler und Himmler definierte und bei den Helfern dann auch nur  Gehorsam sah, aber keinen eigenen Rassenhass. Das Dreher-Gesetz führte für diese Beschuldigten zur Verjährung der Beihilfe zum Mord und damit zur Straflosigkeit.

Von Schirach sagt dann im Interview, auch der Prozeß gegen Täter wie Demjanuk sei noch wegen dieses Gesetzes „enorm schwierig. Man muss beweisen, dass sie keine Gehilfen waren, sondern Mörder.” Hat der erfahrene Strafverteidiger das wirklich so gesagt? Demjanjuk wurde als Hilfswilliger der SS angeklagt und verurteilt, wegen Beihilfe zum Massenmord in Sobibor. Den Nachweis, er sei Täter = Mörder gewesen, wollte, konnte und musste die Staatsanwaltschaft niemals führen. Und die Verurteilung von Demjanjuk wegen Beihilfe war möglich, weil der Massenmord in Sobibor auf grausame Weise oder heimtückisch durchgeführt wurde. Auf diese Mordmerkmale ist das Dreher-Gesetz gerade nicht anwendbar.

Prof. Dr. Cornelius Nester, Universität zu Köln, hat 12 Nebenkläger im Strafverfahren gegen Demjanjuk vor dem LG München vertreten.

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