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Beitrag zu Wissmit.com in der Kölner Universitätszeitung

13 Mar Beitrag zu Wissmit.com in der Kölner Uni-Zeitung

Die Universitätszeitung schreibt in ihrer aktuellen Ausgabe (1/2012) zu Wissmit.com:

Jura ist spannend, aktuell und mitten in der Gesellschaft finden Andrej Umansky und Fabian Stam. Die beiden sind wissenschaftlichen Mitarbeiter am Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht (ISS) haben das Weblog Wissmit.com gegründet, in dem sie und andere Kollegen zu aktuellen juristischen Fragen schreiben. Die private Initiative ist erfolgreich angelaufen und sucht noch Mitstreiter.

Gewinnspiel: 5x 1 Buch aus dem Rolf Schmidt-Verlag

26 Jan

Unter unseren Lesern verlosen wir 5 Mal jeweils ein Buch aus dem Verlag Dr. Rolf Schmidt, die uns der Verlag hierfür freundlicherweise zur Verfügung stellt. Hierfür müsst Ihr nichts weiter tun, als bis zum 9. Februar 2012 unsere Facebook-Seite zu liken. Diejenigen, die das auch bisher schon tun, nehmen automatisch an dem Gewinnspiel teil.

Die Gewinner werden per Facebook benachrichtigt und hier bekannt gegeben. Sie können unter folgenden Titeln auswählen:

Schmidt, Strafrecht – Allgemeiner Teil, 10. Auflage 2011

Schmidt / Priebe, Strafrecht – Besonderer Teil I (Nichtvermögensdelikte), 10. Auflage 2011

Schmidt / Priebe, Strafrecht – Besonderer Teil II (Vermögensdelikte), 10. Auflage 2011

Hartmann/Schmidt, Strafprozessrecht, 4. Auflage 2012

Priebe, Fälle zum Strafrecht I (AT), 3. Auflage 2010

Priebe, Fälle zum Strafrecht II (BT), 4. Auflage 2010

Schmidt, Allgemeines Verwaltungsrecht, 15. Auflage 2011

Schmidt, Besonderes Verwaltungsrecht I (BauR, SubventionsR, BeamtenR, SachenR), 13. Auflage 2010

Schmidt, Besonderes Verwaltungsrecht II (Polizei- und Ordnungsrecht, Gewerberecht), 13. Auflage 2010

Schmidt, Verwaltungsprozessrecht, 14. Auflage 2011

Schmidt , Grundrechte, 13. Auflage 2011

Schmidt , Staatsorganisationsrecht, 11. Auflage 2011

Schmidt, BGB – Allgemeiner Teil, 7. Auflage 2010

Hütte/Helbron, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 6. Auflage 2010

Wenzel, Schuldrecht Besonderer Teil I (Vertragliche Schuldverhältnisse), 6. Auflage 2010

Schmidt, Schuldrecht Besonderer Teil II (Gesetzliche Schuldverhältnisse), 6. Auflage 2009

Hütte, Sachenrecht I (Mobiliarsachenrecht), 5. Auflage 2011

Schmidt, Sachenrecht II (Immobiliarsachenrecht; Kreditsicherungsrecht), 5. Auflage 2011

Schmidt, Familienrecht, 1. Auflage 2012

Hartmann, Handelsrecht, 1. Auflage 2008

Wenzel, Fälle zum Bürgerlichen Recht, 4. Auflage 2010

Wenzel, Fälle zum Bürgerlichen Recht II, 2. Auflage 2008

Croset, Fälle zum Arbeitsrecht, 3. Auflage 2008

Frohe Weihnachten!

24 Dez

Wir wünschen allen unseren Lesern ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest!

Was wollt Ihr eigentlich von uns?

9 Dez

Das fragen wir uns und möchten WissMit.com noch mehr Euren Bedürfnissen anpassen! Deswegen würden wir uns über Eure Verbesserungsvorschläge, Wünsche und Hinweise zu Inhalt, Form, Design usw. – entweder hier als Kommentar oder auf unserer Facebookseite – freuen. Als kleines Dankeschön verlosen wir unter allen Teilnehmern drei Bücher Strafrecht – Besonderer Teil III (Straßenverkehrs-, Brandstiftungs-, Rechtspflege- und Urkundendelikte) von Sabine Tofahrn. Eine Rezension des Buchs findet Ihr in ZJS 2010, 284f.). “Einsendeschluss” ist der 9.12.2011, wobei wir uns auch danach natürlich über Verbesserungsvorschläge freuen.

Wir sind gespannt auf Eure Kommentare!

Das WissMit.com-Autorenteam.

Wissmit.com-Blogger Andrej Umansky auf Zeitzeugensuche zum Holocaust in der Ukraine

14 Nov

Seit Sommer 2004 arbeitet Andrej für den französischen Verein Yahad – In Unum, der Zeitzeugensuche zum Holocaust in der Ukraine, Weißrussland, Russland und Polen betreibt. Neben der Übersetzung, hat er viele Forschungsreisen mitvorbereitet und forscht dafür seit mehreren Jahren intensiv in verschiedenen deutschen Archiven. Nun durfte er zum wiederholten Male, die Führung eines Forschungsteams in der Ukraine übernehmen.

Von dieser Reise wird er diese Woche aus der Ukraine, in kurzen, blog-ähnlichen Texten erzählen. Von der Suche nach den Zeitzeugen, dem Leben in den Dörfern, die er besucht, den Erinnerungen der alten Menschen, der akribischen Spurensuche nach den Massengräbern.

Den Blog findet Ihr hier.

How to…(II): Wie reagiere ich auf die Frage „Du studierst doch Jura?!“

13 Nov

Liebe Erstsemestler, willkommen im Club! Kaum mit dem Jurastudium angefangen, wird man im Freundes- und Bekanntenkreis als Experte für sämtliche Rechtsfragen gehandelt.

Die erste Reaktion auf die Einstiegsfrage „Du studierst doch Jura?!“ sollte – wahrheitsgemäß – ein souveränes „Ja!“ sein. Damit beginnt die vom Gesprächspartner eigentlich beabsichtigte Rechtsberatung allerdings erst. Vom Fernseher („den hab ich grad erst bei ebay gekauft“) über den Baum an der Grundstücksgrenze mitsamt Überhang („dürfen die (Nachbarn, Anm. d Verf.) das?!“) bis hin zum Strafrecht im Allgemeinen – zu Zeiten von U-Bahn-Schlägern auch gerne Jugendstrafrecht im Besonderen – kann sich nun eine unüberschaubare Vielzahl an Rechtsproblemen anschließen. Mit Beginn des Jurastudiums muss man sich auf diese Fragen einstellen.

Empfohlen sei als Reaktion ein kurzes Durchatmen, um dann – je nach Rechtsfrage – ein strukturiertes Rantasten an das eigentliche Problem. Grundsätze erklären (aufgepasst: hinsichtlich U-Bahn-Schlägern wird das Gegenüber meist nicht sonderlich empfänglich für den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts sein…). Wenn gerade keine passende Antwort parat ist (Hey, erstes Semester!), sollte man es ehrlich mit einem „Ich weiß es nicht, könnte mir aber mit Blick auf … vorstellen, dass es … funktioniert“ auffangen. Handelt es sich allerdings um sehr spezielle und tiefschürfende Fragen, sollte man aus seiner eigenen Ratlosigkeit keinen Hehl machen. Denn: Mit Zahnschmerzen geht ja auch niemand zum Gynäkologen. Achja, die Kollegen aus der Medizin kann es im Partysmalltalk durchaus härter treffen: Nach der Frage „Du studierst doch Medizin?!“ wird manches Mal unmittelbar ein akut schmerzendes Körperteil entblößt. Da ist mir die defekte Waschmaschine mitsamt den Ansprüchen aus Kaufvertrag durchaus lieber, als mit dem nackten Hinterteil samt jeweiligem Zipperlein konfrontiert zu werden.

In diesem Sinne: „Du studierst doch Jura?!“ sollte keine Angst vor der Anschlussfrage auslösen! :D

Die Rubrik “How to…” erscheint in loser Folge.
Bereits erschienen:
Wie kommuniziere ich mit einem Dozenten?
Themenvorschläge per Mail jederzeit gerne.

Wissmit.com ist jetzt einen Monat alt!

31 Okt

Liebe Wissmit.com-Leser,

dass Wissmit.com-Team freut sich über die zahlreichen Leser: 3.500 in einem Monat!

P.S.: Ihr findet uns jetzt auch auf Jurablogs.com.

How to…: Wie kommuniziere ich mit einem Dozenten?

25 Okt

Neben dem grundsätzlich immer erwünschten persönlichen Kontakt (nach der Vorlesung/AG) kann man sich natürlich auch über Email mit dem Dozenten in Verbindung setzen. Dabei gelten in der Kommunikation ein paar Spielregeln: Bombardiert eure AG-Leiter ruhig mit Fragen, den Professor möglichst nur dosiert. Wenn es nur um einen Veranstaltungstermin oder sonstige Organisationsfragen geht, hört im Sekretariat nach und nicht beim Prof direkt; wenn sich beim Nacharbeiten eine Frage stellt, sollte das persönlich nach der Vorlesung und nicht zu Unzeiten per Mail geklärt werden. Wenn man aus triftigem Grund dem Professor persönlich schreibt, gelten in Kurzform folgende „Benimm“-Regeln: Die Anrede lautet „Sehr geehrter Herr Professor XY“; keinesfalls „Hallo Prof. Dr. XY“. Der Text sollte sachlich und präzise formuliert sein und die Mail endet bestenfalls mit „Mit freundlichen Grüßen“ NICHT “LG” o.ä. ;)
Die AG-Leiter sollte man so anreden, wie es in der Stunde besprochen wurde. Wenn man beim „Du“ ist, dann lautet die bestmögliche Anrede „Lieber XY (Vorname)“. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass den meisten Studenten das „Du“ gegenüber dem AG-Leiter recht schwer fällt; allerdings: Wer euch duzt, den dürft ihr gerne zurück duzen ☺ Hier gilt übrigens keinesfalls die gegenüber dem Professor grundsätzlich empfohlene Zurückhaltung: Fragt, fragt, fragt. Dafür sind die AG-Leiter da. Nachtrag: Kollege Kahsnitz bat mich dringendst zu ergänzen “beim AG-Leiter dürft ihr ruhig LG schreiben” Bitte schön, Martin ☺

Über 2.000 Seitenaufrufe in drei Wochen!

20 Okt

Liebe Wissmit.com-Leser,

wir sind begeistert, dass unser Projekt Euer Interesse geweckt hat. Über Kritik und Lob in Form von Kommentaren oder Mails, hier oder auf facebook freuen wir uns besonders, da wir nur so die Seite auf Eure Bedürfnisse anpassen können.

Bis zum nächsten Beitrag,

Eure Wissmit-Autoren.

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